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16.09.2005 |
Auskunftsanspruch gegen Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt der Insolvenzreife |
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Wurde das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bei der Schuldnerin bereits vor Stellung des Insolvenzantrags beendet, so kann er- zur Klärung eines gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin gerichteten Anspruchs aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG - vom Insolvenzverwalter grundsätzlich keine Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenzreife der Schuldnerin verlangen.
BGH, Urt. v. 2.6.2005 - IX ZR 221/03, ZInsO 2005, 770; InsbürO 9/2005 S. 356 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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