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01.09.2005 |
Kein Auskunftsanspruch des Gesellschafters gegen Insolvenzverwalter |
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Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH haben deren Gesellschafter grundsätzlich keine individuellen Auskunftsansprüche gegen den Insolvenzverwalter bezüglich der Insolvenzmasse.
Der gesellschaftsrechtliche Informationsanspruch nach § 51 a GmbHG tritt hinter die Verfahrensregeln der InsO zurück.
BayOblG, Beschl. v. 8.4.2005 - 3 Z BR 246/04
InsBür0 9/2005 S. 358 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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