insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
15.09.2005 Amtspflicht zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
Information §§ 3, 5 InsO; § 36 ZPO

Vor einer Verweisung hat ein Insolvenzgericht von Amts wegen Anhaltspunkte zur Frage des tatsächlichen, wirtschaftlichen Mittelpunktes eines schuldnerischen Unternehmens zu prüfen. Ein Hinweis auf die Unzuständigkeit, ohne Hinweis auf etwaige zusätzlich notwendige Angaben zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, die die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfallen lassen kann.

OLG Frankfürt/M. Beschl. v. 14.7.2005 - 14 UH 13/05 in ZInsO 15/2005 S. 822 ff.

Bemerkung:

Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 3 Abs. 1 InsO. Danach ist vorrangig zu prüfen, ob der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Wenn das der Fall ist, bestimmt deren Mittelpunkt den ausschließlichen Gerichtsstand. Ansonsten ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich ( MünchKomm-InsO/Ganter § 3 Rn. 4 ff. )
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11