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05.10.2005 |
Kündigung unwirksam bei Kaufangebot für insolvente Firma |
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Liegt dem Insolvenzverwalter bereits ein ernsthaftes Übernahmeangebot für das insolvente Unternehmen vor, kann er den Mitarbeitern dieser Firma nicht mehr wirksam aus betriebsbedingten Gründen kündigen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. In dem Fall hatte der Verwalter einem Arbeitnehmer wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung gekündigt, obwohl ihm ein Kaufangebot vorlag, das wenige Tage nach dem Kündigungsausspruch zu Verhandlungen führte.
Das spreche jedenfalls dann gegen die Stilllegungsabsicht, wenn im Interessenausgleich mit dem Arbeitnehmervertretern die Neuverhandlung des Ausgleichs für den Fall vereinbart sei, dass es zu einem Betriebsübergang komme, urteilten die Bundesrichter.
BAG, AZ: 8 AZR 647/04
HB 5/10/2005 S. 43 |
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Verfasser: krs |
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