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12.10.2005 Kündigung eines Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung
Information Wenn der Geschäftsführer einer GmbH eine schuldhafte Insolvenzverschleppung begeht, dann ist die GmbH berechtigt, das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers aus wichtigem Grund gemäß § 626 I BGB zu kündigen.

Die Ausschlußfrist des § 626 II S. 1 BGB, wonach die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann, beginnt dabei nicht vor der Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.

BGH, Urt. v. 20.06.2005 - II ZR 18/03 = NZG 2005, 714 und NJW Spezuial 9/2005 S. 416 ff.
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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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