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12.10.2005 |
Kündigung eines Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung |
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Wenn der Geschäftsführer einer GmbH eine schuldhafte Insolvenzverschleppung begeht, dann ist die GmbH berechtigt, das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers aus wichtigem Grund gemäß § 626 I BGB zu kündigen.
Die Ausschlußfrist des § 626 II S. 1 BGB, wonach die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann, beginnt dabei nicht vor der Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.
BGH, Urt. v. 20.06.2005 - II ZR 18/03 = NZG 2005, 714 und NJW Spezuial 9/2005 S. 416 ff. |
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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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