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25.05.2008 Elektronische Register schaffen Transparenz und Sicherheit bei Vertragsanbahnungen
Information 1. www.Handelsregister.de Allein die sächsischen Bürger und Unternehmen haben 2007 über das bundesweit zum 01.01.2007 eingeführte Registerportal http://www.handelsregister.de mehr als 84.000 Auszüge aus den Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregistern abgerufen. Damit bietet die Justiz jedermann die Möglichkeit, zu jeder Zeit elektronisch Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in allen Bundesländern zu nehmen. Wer sich über ein Unternehmen informieren will, muss nicht mehr einen Antrag in Papierform beim Amtsgericht (Handelsregister), sondern kann über das Registerportal unmittelbar Einsicht in das Register nehmen. Eine Anmeldung beim Registerportal berechtigt darüber hinaus zum Abruf kostenpflichtiger Dokumente in allen Bundesländern. Auch ohne Kenntnis der Registernummer können die Bürger und Wirtschaftsunternehmenüber das Registerportal gezielt nach registrierten Unternehmen oder Einzelfirmen suchen. Sie können sich via Internet über Einzelheiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen informieren. So können sie vor Abschluss eines Vertrages wesentliche Auskünft einholen. Die Datenmenge reicht von den Kerninhalten, z. Bsp. Namen, gesetzlicher Vertreter und Sitz des Unternehmens, über die Liste der Gesellschafter oder Aufsichtsratsmitglieder bis zum Gesellschaftervertrag, Satzungen, Dauervollmachten und Urkunden wie Genehmigungen. Die Registrierung am Registerportal ist kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Firmen entstehen ebenfalls keine Kosten. 2. www.justiz.sachsen.de Die sächsische Justiz informiert schon seit längerem im Internet auf der so genannten Gerichtstafel über Gerichtsvollzieher- und Zwangsversteigerungstermine, über Versteigerungsobjekte und den Verfahrensstand zu allen Insolvenzverfahren in Sachsen. Möglich ist auch eine Online-Einsicht in die Grundbücher und die Teilnahme am elektronischen Mahnverfahren. Allein ini 2007 gab es über 15 Millionen Besuche der Internetseite. 3. www.unternehmensregister.de Komplettiert wird das virtuelle Informationsangebot über Jahresabschlüsse und Bilanzen, die über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de abrufbar sind. Damit wurde die Unternehmenspublizität deutlich verbessert. Jedermann kann die veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten über eine zentrale Seite im Internet einsehen. . Im Einzelnen gab es folgende Änderungen:
a. Unternehmensregister
Unter www.unternehmensregister.de können wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one stop shopping“). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen.
Da das Unternehmensregister rein elektronisch geführt wird, werden die Zulieferungspflichtigen (die Landesjustizverwaltungen, die veröffentlichungspflichtigen Unternehmen oder die von diesen Beauftragten sowie der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers) die Daten auch bereits elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Über die Einzelheiten der Übermittlung wird der Betreiber des Unternehmensregisters (dies ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de informieren.
b. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind ebenfalls elektronisch einzureichen; daneben ist für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich. Über die Einzelheiten der Einreichung der Jahresabschlussunterlagen informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.


Und so läuft das Verfahren in der Praxis:
  • Ein Unternehmer möchte eine GmbH gründen.
  • Für die erforderliche Handelsregisteranmeldung begibt er sich zum Notar.
  • Liegen die Anmeldung und die mit der Anmeldung einzureichenden Unterlagen nur in Papierform vor, überträgt der Notar die Dokumente zunächst in ein elektronisches Format.
  • Anschließend nimmt er die erforderlichen elektronischen Beglaubigungen vor und übermittelt die Dokumente über das elektronische Gerichtspostfach an das zuständige Registergericht, wo sie direkt nach Eingang bearbeitet werden können.
  • Nach Prüfung der Anmeldung trägt das Registergericht die GmbH in das elektronische Handelsregister ein.
  • Mit der Eintragung wird zugleich die elektronische Bekanntmachung ausgelöst; zudem sind die Daten dann für jedermann über das Internet unter www.unternehmensregister.de einsehbar.


    Unsere Leistungen
    Wir begleiten Sie als Unternehmer und Ihr Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht bei allen rechtlich relevanten Vorgängen.
    Wir unterstützen Sie, Fehler zu vermeiden, Risiken zu minimieren und Erfolge zu sichern. Die Kosten für vorsorgende, kompetente Rechtsberatungen sind gering im Verhältnis zum Schaden, den sie verhindern können.
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    Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
     
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