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18.02.2014 Interview verursacht Insolvenz des Kirchimperiums und kostet Deutsche Bank 925 Millionen Euro
Information

Kirch und seine Erben haben endlich Frieden gefunden. Die Deutsche Bank hat sich im Februar 2014 mit den Erben des Medien-Unternehmens Leo Kirch nach über 12 jährigem Rechtsstreit vergleichsweise verständigt auf eine Zahlung von 775 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und einen Verfahrenskostenzuschuss- gesamt ca. 925 Millionen Euo. 
Die Kirch-Erben verklagten die Deutsche Bank und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Rolf-Ernst Breuer auf Schadensersatz in Milliardenhöhe, da sie verantwortlich seien, dass das Kirch-Medienimperium pleite ging. Der Kirch-Konzern war einmal der größte Medienkonzern Deutschlands. Nach einem Fernsehinterview des ehemaligen Vorstands der Deutschen Bank mit abfälligen Aussagen über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kirch-Konzern geriet dieser in die Insolvenz.

Der Prozess zog sich viele Jahre hin. Kirch starb. Die Erben führten den Prozess fort.
Offen ist per Februar 2014 noch, ob die Münchner Staatsanwaltschaft gegen Breuer und den jetzigen Ko-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Fitschen Anklage wegen versuchten Prozessbetrugs und Falschaussage erheben will.

Das Kuriose: In einem anderen Prozess klagte ein Insolvenzverwalter der Kirchgruppe gegen die Kirch-Erben auf Erstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der Überschuldung noch geleistet worden sind. Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2013 die Erben zu Ersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro verurteilt. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass der Kirch Medienkonzern bereits im November 2001 überschuldet gewesen sei - also rund ein Vierteljahr vor dem Inverwie des damaligen Deutsche Bank- Chefs Rolf-Ernst Breuer. Eine positive Fortführungsprognose habe danach nicht mehr bestanden, damit hätten nicht Fortführungs- sondern Liquidationswerte angesetzt werden müssen, vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.12.2013 S.17.
Die optimistischen Aussagen der damaligen Sanierungsberater mass das Gericht keinen Wert zu. Ebensowenig half, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Bestätigungsvermerk für diesen Zeitraum erteilte.
Das Oberlandesgericht München rügte die Prozessführung der Leo Kirch Erben für ihre Prozessführung. Sie hätten mittels einer nachweislich wider besseren Wissens aufgestellten Behauptung den Rechtsstreit in ihrem Sinne beeinflussen wollen, vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.12.2013 S.17.

Zur Geschichte des Konfliktes:
Die Deutsche Bank AG hatte der PrintBeteiligungs GmbH ein Darlehen über 1,4 Milliarden DM gewährt, das durch ein Aktienpaket der Kreditnehmerin abgesichert war. Im Zusammenhang damit und mit der in den Medien erörterten Finanzkrise des Kirch-Konzerns antwortete Herr Dr. Breuer im Februar 2002 in einem vom Fernsehsender Bloomberg TV 
1. Anspruchsgrundlage der Zahlungsklage gegen die Deutsche Bank
§§ 241, 322, 823, 824, 826 BGB,  AGB-Bk Nr. 2; StGB §§ 186 f.; UWG § 14,15,17
1.1 Sachverhalt der Klage
Die Deutsche Bank AG hatte der PrintBeteiligungs GmbH ein Darlehen über 1,4 Milliarden DM gewährt, das durch ein Aktienpaket der Kreditnehmerin abgesichert war.
Im Zusammenhang damit und mit der in den Medien erörterten Finanzkrise des Kirch-Konzerns antwortete Herr Dr. Breuer im Februar 2002 in einem vom Fernsehsender Bloomberg TV ausgestrahlten Interview auf die Frage:
„Kirch hat sehr, sehr viele Schulden, sehr hohe Schulden.
Wie exponiert ist die Deutsche Bank ?“
(Dr. Breuer:) „Relativ komfortabel, würde ich mal sagen, denn – das ist bekannt und da begehe ich keine Indiskredition, wenn ich das erzähle – der Kredit, den wir haben, ist zahlenmäßig nicht einer der größten, sondern relativ im mittleren Bereich und voll gesichert durch ein Pfandrecht auf Kirchs Aktien am Springer-Verlag.
Uns kann also eigentlich nichts passieren, wir fühlen uns gut abgesichert.
Es ist nie schön, wenn ein Schuldner in Schwierigkeiten kommt, und ich hoffe, das ist nicht der Fall. Aber wenn das so käme, wir bräuchten keine Sorgen zu haben.“
Frage: „Die Frage ist ja, ob man mehr ihm hilft, weiter zu machen.“
Dr. Breuer: „Das halte ich für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine  wie Sie gesagt haben  Stützung interessieren."
Im Juni 2002 wurde über das Vermögen mehrerer zum Kirch-Konzern gehörender Gesellschaften, darunter der PrintBeteiligungs GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Deutsche Bank kündigte den gewährten Kredit, verwertete das ihr verpfändete Aktienpaket und verzichtete auf den verbleibenden Darlehensrestbetrag von rd. 50 Millionen €.
Dr. Kirch hat mit seiner Klage geltend gemacht, die Interviewäußerungen von Dr. Breuer hätten den Zusammenbruch des Kirch-Konzerns und bei der PrintBeteiligungs GmbH, bei der TaurusHolding GmbH & Co. KG sowie bei ihm selbst noch nicht abschließend bezifferbare Vermögensschäden verursacht.
Leo Kirch kämpfte jahrelang gegen die Deutsche Bank, die seines Erachtens sein Lebenwerk zerstörte. Er verstarb während des Prozesses, der sich mehr als 10 Jahre hinzog.
Seine Erben jedoch haben den Prozess fortgesetzt.
Zwei Milliarden Euro Schadensersatz werden geltend gemacht.

1.2. OLG München entschied gegen Deutsche Bank
Nach fast 2 jährigem Berufungsverfahren hat das OLG München in 2012 alle entscheidenden Fragen geklärt. Nach Auffassung des 5. Zivilsenats trifft die Deutsche Bank und Herr Breuer eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Kirch-Gruppe.
Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Schaden durch die Insolvenz des Film- und Fernsehkonzerns im Jahr 2002 ersetzt werden muss.
Der Schaden ist nach Auffassung des Gerichts durch den ehemaligen Bankchef, Rolf Breuer, in seinem Fernsehinterview verursacht worden.
Nach Ansicht des vorsitzenden Richters, Guido Kotschys, liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor.  Ziel des Herrn Breuer war, Hern Kirch unter Druck zu setzen,  um ein lukratives Sanierungsmandant zu erhalten. Das Gericht ließ offen, wie hoch genau der Schaden ist.
Er bewege sich zwischen 120 Millionen und 1,5 Milliarden Euro. 
Die genaue Höhe soll durch zwei Gutachter geklärt werden.
Für den 9. Dezember 2013 war eine weitere Beweisaufnahme angesetzt. 

Das Gericht hatte einen Vergleich mit 775 Millionen Euro vorgeschlagen, der von der Deutschen Bank erstmals abgelehnt worden war. 
 
2. Strafrechtliche Verantwortung des ehemaligen Vorstands der Deutschen Bank
Rolf-E. Breuer wurde strafrechtlich belangt werden versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch.
Das Verfahren wurden nach langer Verhandlung gegen Zahlung von 250.000 Euro an den Staat und 100.000 an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.
Das Verfahren gegen Breuer wurden nach Zahlung eingestellt.

3. Erfolgreiche Feststellungsklage gegen Deutsche Bank
Der Leistungsklage ging eine Feststellungsklage voraus, die zuletzt vom Bundesgerichtshof zu Gunsten von Kirch entschieden wurde.
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteil vom 24. Januar 2006 – XI ZR 384/03über eine Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, aus eigenem und aus abgetretenem Recht der Konzernholding, der TaurusHolding GmbH & Co. KG, sowie deren Enkelgesellschaft, der PrintBeteiligungs GmbH, gegen die Deutsche Bank AG und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Dr. Rolf E. Breuer zu entscheiden.
Der Bundesgerichtshof hat der Schadensersatzfeststellungsklage, die nicht den Nachweis eines durch die Interviewäußerung verursachten Vermögensschadens, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit eines solchen voraussetzt, nur aus abgetretenem Recht der PrintBeteiligungs GmbH stattgegeben.
Er hat in den Interviewäußerungen von Dr. Breuer eine Verletzung der aus dem Darlehensvertrag der Deutschen Bank AG mit der PrintBeteiligungs GmbH folgenden Pflicht, die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmerin nicht zu gefährden, gesehen.
Die Interviewäußerungen waren unter Berücksichtigung des Ansehens der Deutschen Bank AG und von Dr. Breuer in der Kreditwirtschaft geeignet, die Aufnahme dringend benötigter neuer Kredite durch Dr. Kirch und die Gesellschaften seines Konzerns erheblich zu erschweren.
Auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung kann sich die Deutsche Bank AG nicht mit Erfolg berufen, da dieses die Verletzung vertraglicher Pflichten nicht erlaubt. Insoweit liegt auch ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Printbeteiligungs GmbH durch die Deutsche Bank AG vor.
Im Ergebnis gilt Entsprechendes auch für Dr. Breuer.
Zwar haftet er nicht aus Vertrag, weil zwischen ihm selbst und der Printbeteiligungs GmbH keine vertraglichen Beziehungen bestanden. Seine Interviewäußerung stellt aber unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der PrintBeteiligungs GmbH eine unerlaubte Handlung dar.
Als Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG, die zur PrintBeteiligungs GmbH darlehensvertragliche Beziehungen unterhielt, traf ihn die organschaftliche Pflicht, alles zu unterlassen, was die Deutsche Bank einem Schadensersatzanspruch der PrintBeteiligungs GmbH aussetzen konnte. Was der Deutschen Bank AG als Vertragspartnerin der PrintBeteiligungs GmbH wegen der bestehenden Loyalitätspflicht untersagt war, war auch ihren Organen verboten. Das Recht zur freien Meinungsäußerung schützt Dr. Breuer nicht, da es kein vertragwidriges Verhalten erlaubt.
BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 – XI ZR 384/03 (Vorinstanzen: OLG München, Urteil vom 10.Dezember 2003 -21 U 2392/03, LG München I - Urteil vom 18. Februar 2003 – 33 O 8439/02)

4.
Wirtschaftsmediation als Chance
Die Prozesse liefen mehr als 12 Jahre.
Der Geschädigte ist tot und kann seinen jetzigen Erfolg gar nicht mehr feiern.
Der Rufschaden der Bank ist schwer in Geld auszudrücken.
Die Vergleichssumme von 925 Millionen Euro ist nur ein Teil des entstandenen Gesamtschadens.
Eine frühzeitige einvernehmliche Lösung hätte nicht einmal ein Drittel gekostet.
Die Wirtschaftsmediation ist eine Möglichkeit derartige Unternehmenskonflikte schneller und kostengünstiger zu klären.
 
Ich stehe gerne für Rückfragen und Wirtschaftsmediationen bei Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung. 

 
Hermann Kulzer
Master of Busiiness Adminstration  
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU Dresden International University)

Pkl Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter 
Dresen, Berlin, Frankfurt ua. 

0351 8110233
kulzer@pkl.com



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Verfasser: Rechtsanwalt Kulzer mail: kulzer@pkl.com Tel: 0351 8110233 web: http.//www.pkl.com
 
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