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15.04.2007 Neue Mittelstandsförderung
Information

Seit dem 1. Januar 2007 gelten die neuen Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit. 

1. Ziel: Stärkung der
Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der sächsischen KMUs.
2. Förderer: Freistaat Sachsen 
3. Antragsberechtigung: Anträge können angehörige Freier Berufe sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit bis maximal 250 Mitarbeitern (Erfüllung der KMU-Definition der Europäischen Union) und mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen stellen.
4. Förderinhalt/Beratungsleistungen: Außenwirtschaft-Beratung bei geplanter Unternehmensnachfolge - Beratung für jur. und nat. Personen bei Übernahme von Unternehmen - Kooperationen zwischen mindestens 3 mittelständischen Unternehmen.
Marketing- und Vertriebsthemen, Unternehmensführung (betriebswirtschaftliche, finanzielle, personelle, technische und organisatorische Probleme), Einführung eines Umweltmanagementsystems, Beratungsleistungen zur Unternehmensnachfolge 
5. Fristen: Das Programm Gründercoaching ist befristet bis zum 31. Dezember 2007, wobei die entsprechenden Anträge bis 30. Juni 2007 bei der KfW Mittelstandsbank vorliegen müssen.
6. Zuschuss und Eigenanteil: Der Gesetzgeber gibt vor, dass das Beraterhonorar von 800 Euro je Tagewerk (Tagewerk = 8 Stunden Beratungsleistungen) nicht überschritten werden soll. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtausgaben für die Beratung, jedoch maximal bis zu 400 Euro je Tagewerk. Dieser einheitliche Fördersatz gilt ab 01.01.2007. Weiterhin ist festgeschrieben, dass die Anzahl der geförderten Beratungstage nicht mehr als 60 Tagewerke pro Jahr überschreiten darf. Gleichzeitig ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren eine Förderung von maximal 100 Tagewerken zulässig. Die finanzielle Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen. Der Unternehmer muss einen Eigenanteil aufbringen.
7. Kontrolle und Qualitätssicherung: Die RKW Sachsen GmbH übernimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) die Aufgaben der Qualitätssicherung im Rahmen der Fördermaßnahmen.
8. Fördermittelbeantragung: Die Anträge auf eine Gewährung des Zuschusses für Beratungsleistungen sind über die RKW Sachsen GmbH bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB), einzureichen. Die Auszahlung der Mittel setzt grundsätzlich die Vorlage eines Beratungsberichtes voraus sowie den Nachweis, dass das Unternehmen seinen Eigenanteil bezahlt hat. Die Anträge auf Förderung müssen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle (SAB) eingereicht werden.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung erteilt oder auf Antrag ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt worden ist. Andernfalls verliert das Unternehmen den Förderanspruch.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erlangung von Fördermitteln gerne.
 

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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt
 
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