insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
05.05.2007 Restart - neue Chance für Insolvente - die ersten Schritte
Information

10 Schritte zum erfolgreichen Neustart (Restart)
Es gibt Menschen, die auf Grund einer Fehlentscheidung in die wirtschaftliche Krise gelangten. Die Marktentwicklung z.B. in der Baubranche war ebensowenig absehbar, wie im Immobilienmarkt. Wer hier langfristig geplant und investiert hat, wurde oft enttäuscht und manchmal insolvent. Auch persönliche Entwicklungen sind nicht immer absehbar. Bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Unfällen können Verpflichtungen nicht immer so eingehalten werden, wie ursprünglich geplant.
Durch die Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber in Deutschland ein klares Signal dafür gesetzt, dass der redliche Schuldner (egal ob Privatmann oder Unternehmer) bei Insolvenz oder drohenden Insolvenz eine zweite Chance erhalten soll. Die Insolvenzordnung eröffnet daher Alternativen zum Resignieren, Abtauchen in eine Schattenwirtschaft, Auswandern, zu illegalen Firmenbestattungen oder Einzelzwangsvollstreckungen bis zur Rente und darüberhinaus. Die Möglichkeiten der strategischen Sanierung eröffnen auch völlig neue Lebensgefühle: keine Ängste, Loslassen können, keine Verfolgung durch Gläubiger, neue Perspektiven und Ideen, Lebensfreude.

Der Ablauf einer Sanierung verläuft - stark vereinfacht dargestellt - wie folgt: 
1. Erfassung aller Gläubiger
2. Erfassung aller Vermögenswerte
3. Erfassung der allgemeinen Daten und Zusammenstellung der Verträge
4. Erfassung der laufenden Kosten und Einkünfte
5. Erstberatung und Motivation, Prüfung der Neustart-Möglichkeiten durch Experten
6. Detailprüfung der Unterlagen, Festlegung der Strategie, Mentaltraining    
7. Schuldenregulierungs-/Sanierungsversuch (u.a. Kapitalschnitt, Ablösung) 
8. Nachverhandlungen bzw. besondere Sanierungsmaßnahmen
9. Bei Gelingen: vertragliche Fixierung bzw. Vollzug
10. Bei Scheitern der Regulierung: Einleitung des Insolvenzverfahrens und ggfl. Ausschöpfung der Optimierungsmöglichkeiten innerhalb des Insolvenzverfahrens z.B. durch einen Insolvenzplan.

Erläuterungen und Hilfen:
1. Einen Neustart kann es mit oder ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens geben. Der optimale Weg muss nach Prüfung der Unterlagen und Erörterung der Voraussetzungen und Ziele gefunden werden. Dazu bedient man sich optimalerweise eines Fachmannes. Der Fachmann muss insolvenzrechtlich kompetent sein, ganzheitlich und strategisch denken können und braucht Verhandlungsgeschick. Ideal geeignet sind meines Erachtens: Fachanwälte für Insolvenzrecht mit langjähriger Berufs- und Verhandlungspraxis.
2. Die Erfassung der Gläubiger und Ihrer Vermögenswerte können Sie zur Vorbereitung der Gespräche und Verhandlungen selbst in Excel vornehmen oder Sie verwenden unsere Formularhilfe für ein geringes Entgelt. Die Formularhilfe finden Sie auf www.insoinfo.de links am Rand unter dem Feld Onlineberatung.
3. Eine andere Excel-Datei enthält eine Budgetplanung (Erfassung der betrieblichen und privaten Kosten auf Monatsbasis) und eine Liquiditätsplanung für zwei Jahre. Die Budget- und Liquiditätsplanung ist kostenlos von einem Fremdanbieter für diejenigen gemacht (auch kleine Unternehmen), die über keine aktuellen BWAs verfügen. Durch die liquiditätsorientierte Budgetplanung kann man mit Hilfe der Kontoauszüge eine übersichtliche monatsbezogene Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Darüber kann die Liquidität in der Zukunft geplant und dargestellt werden. Hier geht es zum Budget- und Liquiditätsplaner.

Weitere Infos zum Restart erhalten Sie gerne in einer persönlichen Erstberatung, deren Kosten sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad richten. Die Konditionen teilen wir Ihnen nach kurzer Schilderung der Umstände per E-Mail oder telefonisch mit. Weiter Infos erhalten Sie auch unter: www.re-start.info

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11