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18.10.2007 |
Gründercoaching gefördert vom Europäischen Sozialfonds |
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Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet. I. Zum Inhalt des Programms Gründercoaching Deutschland: Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. Anträge auf ein gefördertes Gründercoaching sind bei einem Regionalpartner der KfW zu stellen.
II. Höhe der Förderung: Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Unternehmen erhalten im Geltungsbereich * der neuen Bundesländer einen Zuschuss i. H. v. 75 % * der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss i. H. v. 50 % bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Unternehmen mit Sitz in so genannten "Phasing out" Regionen (Südwest-Brandenburg, Regierungsbezirke Lüneburg, Leipzig, Halle) erhalten einen Zuschuss i. H. v. 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.
III. Beispiel: Ein Unternehmen in Dresden nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 3.600 Euro (6 Tage zu je 600 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 3.600 Euro. Der Zuschuss beträgt 2.700 Euro (75 % von 3.600 Euro).
IV. Notwendige Formulare und Informationen: über Kfw, IHK oder uns
V. Erste Anlaufstelle zum Thema Gründercoaching: IHK oder wir
VI. Suche nach qualifizierten Beratern für das Gründercoaching: Sie wählen sich einen Berater, den Sie für kompetent erachten, der sich bei der Kfw als Berater listen lassen muss oder bereits in der Beraterbörse der KfW aufgenommen ist.
VII. Weitere Hinweise, Links und Informationen: www.gruender-coaching-deutschland.de
Dresden, 16. Oktober 2007 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt |
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