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14.03.2008 |
Kreditverkäufe |
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Viele Banken sind in den letzten Jahren dazu übergegangen ihre Bilanzen von Problemkrediten zu entlasten und diese weiter zu verkaufen, speziell an Finanzinvestoren. In der Öffentlichkeit wurde teilweise der fälschliche Eindruck erweckt, dass durch Abtretungen von Grundschulden ein Erwerber auch dann in Grundvermögen vollstrecken kann, wenn Kredite ordnungsgemäß bedient werden. Um der Verunsicherung bei Kreditnehmern entgegen zu treten, hat das Bundesjustizministerium Vorschläge für mehr Kundenschutz vorgelegt.
Mehr dazu unter www.bmj.bund.de/kreditverkaeufe. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt |
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