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15.03.2012 Ist Ihre Altersvorsorge sicher?
Information Die private Altersvorsorge wird von vielen Kunden nicht kritisch genug gestaltet. Oft sind die Altersvorsorge-Produkte für den Kunden ungeeignet, nicht anlegersicher oder auch nicht pfändungs- und insolvenzsicher. Was nützt den eine Altersvorsorge, wenn sie ganz einfach gepfändet werden kann? Ein kurzer telefonischer Hinweis des Versicherungsvertreters oder Vermittlers "das ist schon alles sicher und richtig" darf hier nicht beruhigen. Klarheit und schriftliche Bestätigungen Ihrer Versicherung zu zentralen Punkten sind sinnvoll und erforderlich.

Einige Fragen und Hinweise:

1. Riester-Rente
Die Riester-Rente ist für alle da, egal, wieviel sie verdienen. Zu beachten ist, dass nach aktueller Rechtslage alle Einkünfte aus Riester mit der Grundversicherung im Alter verrechnet werden. Bei besser Verdienenden lohnt sich die Riesterrente möglicherweise nicht, da mit steigendem Einkommen die staatliche Förderung sinkt

2. Stille Beteiligung zur Altersvorsorge
Der Erfinder der Secu-Rente und Gründer der Göttinger Gruppe, Herr Zacharias, wurde in 2007 bei einem Fluchtversuch nach Holland verhaftet. 270.000 Anleger hatten eine atypisch stille Beteiligung als Altersvorsorge abgeschlossen. Die Haupttochter der Göttinger Gruppe, die Securenta, wurde dann insolvent. Die Altersvorsorge ist weg, Der Schaden beläuft sich auf Milliarden. Eine Einlagensicherung oder eine Entschädigungseinrichtung gab es für diese Produkte nicht. Das Finanzministerium wies darauf hin, dass jeder selbst verantwortlich ist bei der Auswahl seiner Altersvorsorgeprodukte.

3. Grauer Kapitalmarkt
Viele Produkte gibt es auf dem sogenannten "grauen Kapitalmarkt". Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen prüft zwar Verkaufsprospekte, jedoch übt keine Aufsicht aus. Wer hier abschließt ohne substantiierte Prüfung geht große Risiken ein.

4. Pfändungssicherheit / Insolvenzfestigkeit
Kann ihre private Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter verwertet werden? Kann ihre private Altersvorsorge im Falle einer Zwangsvollstreckung vom einem Gläubiger gepfändet und dann verwertet werden? Die Erfahrung zeigt, dass viele Auskünfte nicht richtig waren oder die Altersvorsorgeprodukte den Fall der Insolvenz oder Vollstreckung gar nicht geregelt und gesichert haben. Die rechtzeitige Überprüfung, Gestaltung und Optimierung der Altersvorsorge kann Abhilfe schaffen.

5. Haftpflichtversicherung (D&O) für Geschäftsleiter?
Die ganze Altersvorsorge nützt wenig, wenn man mit einem Haftungsfall alles verliert. Es gibt immer noch Geschäftsleiter ohne Haftpflichtversicherung, der sogenannten D&O- Versicherung. Dies ist angesichts der vielen Haftungsfälle, die auch in der Presse Erwähnung fanden, völlig unverständlich. Hat doch jeder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt seine Haftpflichtversicherung für den Fall, dass er mal etwa übersieht.
Der Geschäftsleiter hat eine solche Haftpflichtversicherung oft nicht, obwohl er auch bei Fahrlässigkeit haftet. Fahrlässig ist es, in der heutigen Zeit anzunehmen, man würde niemals etwas falsch machen.
Wir empfehlen daher: schneller Abschluss einer D&O- Versicherung
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwalt und Fachanwalt
 
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