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03.11.2019 Krankenhäuser in der Krise. Jede zweite Klinik macht Verluste!. Sanierung in Eigenverwaltung?
Information

1. Rote Zahlen und Überversorung mit Kliniken  
1.1. Vor sechs Jahren schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Artikel vom 03.11.2013) mit großer Überschrift: "SPD will Kliniken schließen". 
Der Unterttitel lautet: "Überversorgung vor allem in Städten."

Herr Lauterbach (SPD)warb für eine Reduzierung der Zahl der Kliniken wegen Überversorung.
Es gäbe auch zahlreiche Eingriffe, die "nur gemacht würden, weil sie Geld brächten", so Lauterbach. Die Lage der Kliniken und ihre künftige Finanzierung seien ein wichtiger Punkt der Koalitionsverhandlungen.

1.2. In 2012 schrieb jedes zweite Krankenhaus rote Zahlen, vgl. Frankfurter Allgemeine vom 21.11.2013 S.1.   

1.3. Wie ist die Lage 6 Jahre später- also in 2019 und für die Folgejahre?

Laut einer Studie der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwC vom September 2019( Kränkenhäuser im Vergleich) werden sich bis 2025 18 Prozent der Krankenhäuser in einer Krise oder Insolvenz(reife) befinden.

Andere prognostizieren, dass sich bis 2025 mehr als 1/3 der 1400 Krankenhäuser in existenzieller Not befinden werden oder geschlossen werden müssen.

Es besteht hoher Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf.

Eine Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens mittels Eigenverwalung und Planverfahren ist eine Möglichkeit für eine schnelle Lösungsfindung mit der Chance auf eine nachhaltige, erfolgreiche Existenz.

2. Daten

  • Anzahl der Kliniken:2013: 2045 (Frankfurter Allgemeine v.21.11.2013 S.1)
  • Anzahl der Kliniken. 2019 1.400
  • Stationäre Patienten pro Jahr: 18 Millionen
  • Ambulante Patienten pro Jahr: 18 Millionen
  • Einnahmen der Kliniken durch die gesetzliche Krankenkassen: 65 Milliarden Euro 
  • Kritische Lage für Kliniken: 34 Prozent
  • Personalaufwandsquote steigend im privaten, öffentlichen und kirchlichen Bereich
  • Kliniken mit Verlusten in Prozent: 51
3. Betroffene Kliniken und Konsequenzen
Betroffen sind auch kleine Kliniken. Diese haben - anders wie mittlere oder große Kliniken -weniger Einsparpotentiale. Ostdeutsche Kliniken sind aufgrund der umfangreichen Modernisierungen nach der Wende oft besser als westdeutsche Kliniken.
Öffentlich-rechtliche Häuser sind eher gefährdet als freigemeinnützige und private Einrichtungen. Bei unwirtschaftlichen Kliniken drohen erhebliche Einschnitte beim Personal.

4. Qualität, Wirtschaftlichkeit und Chancen
Qualität und Wirtschaftlichkeit stehen im Zusammenhang.
Kliniken mit Auffälligkeiten in der Behandlung weisen tendenziell ein schlechteres Bilanz-Rating auf. Bei rechtzeitiger Vorsorge und Umstellung besteht die Chance, die Herausforderungen zu bewältigen und rentabel und auf hoher Qualitätsbasis zu arbeiten.
Kliniken sind mehr als Kostenträger. Das Gesundheitswesen ist der Wirtschaftszweig, in dem 10 Prozent des Sozialprodukts erwirtschaftet wird und in dem über vier Millionen Menschen beschäftigt sind. Diese Potentiale müssen richtig eingesetzt werden.

5. Sanierung in Eigenverwaltung?
Im Falle einer wirtschaftlichen Krise bietet die Sanierung in Eigenverwaltung Vorteile: 
  • Schnelle Erledigung durch das Planverfahren -im Idealfall 6 Monate ab Antragsstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens
  • Geschäftsleitung "bleibt am Ruder"und wird nicht einfach ausgetauscht
  • Operatives Geschäft wird durch Spezialisten geführt
  • Erhalt des Rechtsträger und Fortführung ist Ziel 
  • Sanierung unter Einbeziehung der stakeholder und keine eigenmächtigen Handlungen eines Insolvenzverwalters
  • kein Rufschaden durch eine Regelinsolvenz
  • mit gezielter Kommunikation Projektsicherheit
  • Perspektive für die Mitarbeiter und dadurch keine schnelle Abwerbung
  • Schutzschirmverfahren auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit möglich

6. Absicherung des Antragsstellers und dem Wunsch auf Eigenverwaltung
Früher war die Eigenverwaltung die Ausnahme.Heute ist es die Regel. auf Grund mehrerer Gesetzesänderungen.
So wollte es der Gesetzgeber.Er wollte mehr Sanierungen- mehr Erhalt von Unternehmen und nicht nur die Abwicklung.Der Gesettzgeber nahm in Kauf, dass es manchmal ein Gerede von Mauschelei gibt.
Die Ergebnisse in den Eigenverwaltungen geben ihm Recht.
Verfahren in Eigenverwaltung werden
  • schneller abgeschlossen
  • die Quote für die 'Gläubiger ist besser und 
  • viel mehr Unternehmen bleiben erhalten.
  • die Strafrechtliche Verfolgung für etwaige Managementfehler steht nicht an oberster Priorität  (warum sollte ein Strafrichter bei einer erfolgreichen Sanierung den Geschäftsführer wegen Insolenzverschleppung verurteilen mit der Folge, dass der Verurteilte nicht mehr Geschäftsführer sein kann?)

Wenn der Antrag auf Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht nicht bewiiligt wird, ist eine Antragsrücknahme möglich. Wenn allerdings zwischenzeitlich eine Insolvenzreife eingetreten ist, wäre Anragsrücknahme mit strafrechtlichem Risiko verbunden.
Bereits im Antragsverfahren kann die Eigenvertung beantragt werden.Das Insolvenzgericht ist an den Vorschlag zur Sachwalterauswahl gebunden, wenn der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmg entscheidet (§ 270 InsO.
7. Start
  • Beraterauswahl
  • Klarheit über das Ziel
  • Sicherung der Finanziierung
  • Auswahl Gläubigerausschussmitglieder 
  • Bestimmung möglicher Sachwalter( Kontrolleure) 
  • Abstimmung vor Antrag mit dem Insolenzgericht
  • Antrag auf Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht

Hermann Kulzer 
Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Master of Business Administration (Sozialmanangement)
Wirtschaftsmediator ( DIU Dresden International University)

 

kulzer@pkl.com
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0351/8110233

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt, MBA, Wirtschaftsmediator
 
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