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11.05.2012 Bessere Aufsicht in der Sozialwirtschaft: Lehren aus dem Maserati-Skandal bei der Treberhilfe Berlin.
Information Für eine bessere Aufsicht bei Nonprofit-Organisationen

Immer wieder gibt es auch in der Sozialwirtschaft Skandale, die den Ruf der jeweiligen Organisationen gefährden oder deren Existenz sogar vernichten können. Gerade die Sozialwirtschaft ist aber auf einen guten Ruf angewiesen- auch wegen Spenden.

Aufsehen erregend war/ist der Fall der Treberhilfe Berlin,
die durch Misswirtschaft in die Insolvenz geraten ist.


Der Verein wurde von Herrn Harald Ehlert 1988 gegründet.
Drei Jahre später gibt es 25 Mitarbeiter.
2005 entsteht eine gemeinnützige Gesellschaft. 
Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied ist Harald Ehlert.
Die Geselllschaft entwickelt und vergrößert sich.

Die Gesellschaft beschäftigt 150 Mitarbeiter und ist Eigentümer von verschiedenen Dienstwagen und Immobilien. Allein der Buchwert des Grundstücks "Potsdamer am See" weist einen Buchwert von 1,82 Mio Euro aus.
Der Geschäftsführer hat ein Jahresgehalt von 322.000 Euro und Sonderzahlungen von 43.000 Euro für die private Altersvorsorge. 

Krise begann im Frühjahr 2010. 
Der Geschäftsführer geriet mit seinem schwarzen Maserati in eine Radarfalle.
Danach gerät die Maserati-Affäre und andere Details an die Öffentlichkeit.
Im März legt Herr Ehlert sein Geschäftsführeramt nieder- läßt sich aber bis Ende 2011 die Fortbezahlung seiner Bezüge versprechen.

Im Dezember 2011 wird über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft hat angeblich 4.500.000 Euro Schulden, davon allen 1.200.000 Euro offene Löhne und 1.600.000 Euro offene Mieten.

Der Geschäftsführer hat vor der Insolvenz das Seegrundstück in Caputh für 895.000 Euro aus dem Vermögen der Gesellschaft erworben. Angeblich um die Gesellschaft damit zu unterstützen. Der Kaufpreis wurde jedoch für einige Monate gestundet und  wurde von ihm nicht bezahlt.

Der Insolvenzverwalter Christian Köhler-Ma hat den Kaufvertrag angefochten.
Es folgten Ermittlungsverfahren wegen Iinsolvenstraftaten.


Welche Folgen hat der Skandal und wie können derartige Vorkommnisse vermieden werden? Wie kann bei Nonprofit- Unternehmen die Aufsicht verbessert werden?

1. Aufsicht und Risikomanagement

Jede Organisation braucht eine Aufsicht und ein Risikomanagement.
Wer ist wofür verantwortlich?
Wie sind die Abläufe?
Wer überprüft was?
Die Grundsätze der Spendenwerbung und die Zweckbindungen der öffentlichen Finanzierung müssen beachtet werden.

Die Aufsicht darf nicht parteipolitisch oder freundschaftlich orientiert, sondern professionell sein. Sie muss kritisch sein und bei Fehlverhalten sofort reagieren.

Klare Vorgaben sind erforderlich, was geprüft werden soll.
Dies schafft Sicherheit und klare finanzielle Belastungen für die Aufsichtsarbeiten.

Unser Tipp:
Ein Aufsichtsratsmitglied sollte ein unabhängigen Rechtsanwalt mit wirtschaftlichen Sachverstand sein, der keine sonstigen Beratungsmandate mit der beaufsichtigten Organisation hat.  Er muss mithelfen den Aufsichtsrat, wirkungsvoll zu gestalten.

Die Wirksamkeit des Aufsichtsrats sollte überprüft werden. Erst Recht wenn hohe öffentliche Mittel in die Gesellschaft oder den Verein fließen.

2. Führungsgrundsätze und konsequentes Handeln

Jede Organisation muss sich den Grundsätzen guter Führung von Nonprofit-Organisationen unterwerfen (Nonprofit Governance) und diese strikt einhalten.
Bei Verdachtsmomenten für unsachgemäßes Vorgehen, muss die Aufsicht reagieren und eine sofortige Tiefenprüfung veranlassen und – soweit erforderlich- personelle Konsequenzen ziehen.  Das Krisenmanagement bei der Treberhilfe zeigte, wie schon der UNICEF- Skandal hohe Defizite.

Unser Tipp: Schnelle vollständige Aufklärung und konsequentes Handeln.
Der Verkauf der Immobilie hätte schon gar nicht mehr stattfinden dürfen. 


Für Fragen und Hilfestellungen stehen wir insbesondere zu nachfolgenden Problemkreisen gerne zur Verfügung:

Beratung Aufsichtsrat
Einrichtung Aufsichtsrat
Verbesserung der Wirksamkeit des Aufsichtsrats
Professionelles Aufsichtsratsmitglied
Einführung Risikomanagement
Beratung Geschäftsleitung wegen Haftungsvermeidung
Beratung Arbeitnehmervertreter wegen Verbesserung der Aufsicht
Sanierung


Hermann Kulzer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Master of Business and administration (ehs Dresden)

kulzer@pkl.com
0351 8110233
www.pkl.com
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Stud. Sozialmanagment
 
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