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07.05.2008 Ordnungsgemäeße Abwicklung bei negativer Fortführungprognose
Information

1. Was tun, wenn Ihr Unternehmen keine positive Fortführungsprognose mehr hat?

Wenn Ihr Unternehmen über längere Dauer und ohne Perspektive nicht mehr rentabel arbeitet und Sie keine positive Fortführungsprognose mehr haben, sollten Sie ihr altes Unternehmen geordnet abwickeln. Es müssen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten befriedigt werden.

Bei einer GmbH oder AG muss die Insolvenzantragsfrist von 3 Wochen beachtet werden. Wer diese Frist verletzt, haftet persönlich für alle danach begründeten Verbindlichkeiten.  Auch besteht ein strafrechtliches Risiko der Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott.

 

2. Ersten Schritte

- Machen Sie einen Vermögensstatus

- Machen sie einen Einkommensstatus

- Erfassen Sie alle Verbindlichkeiten

- Checken Sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche

- Checken Sie, ob und wieviel Sie an privater Altersvorsorge abschließen dürfen

- Klären Sie ihre steuerlichen Belange

- Suchen Sie sich einen qualifizierten Rechtsberater möglichst Fachanwalt

- Informieren Sie Ihre Familie über die anstehenden Probleme und Einschnitte

- Vertrauen Sie sich ihrem Freund an und legen Ihre Situation offen

- Machen Sie keine Versprechen an Gläubiger, die andere Gläubiger benachteiligen oder die nicht einzuhalten sind


3. Detailarbeit


- Ordnen Sie alle Geschäftsunterlagen

- Erstellen Sie einen Liquiditätsstatus

- Erfassen Sie die Verkehrswerte Ihres Vermögens (Liquidations- und Fortführungswerte)

- Planen Sie den Ablauf der Verwertung des Vermögens und suchen Sie Verwertungsprofis 

- Treiben Sie Ihre eigenen Außenstände ein

- Beachten Sie die steuerlichen Fristen

- Treffen sie Vereinbarungen mit Ihren Gläubigern

- Prüfen Sie Berichtungs- und Hinweisobliegenheiten bei Fördermittel

- Prüfen Sie, ob sie für eine neue Existenz Fördermittel erhalten

 
4. Besonderheiten


- Wenn nicht alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können, muss der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden

- Gleichzeitig müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden

- Es ist zu berücksichtigten, dass Sanierungsmaßnahmen innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein müssen(AG, GmbH)

- Durch Stundungsvereinbarungen kann die Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden
- Eine Überschuldung kann unter Umständen durch Rangrücktritt von Gesellschaftern oder Gläubigern beseitigt werden

- Schuldenregulierung oder Insolvenzplan können geeignete Instrumente zur Sanierung sein
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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