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12.08.2008 1241 Euro für ein I-phone-Handbuch, 8 Musiktitel und 1 mal Paul Pott
Information Wie zocken Mobilfunk-Konzerne Kunden im Ausland ab? Oder: die teuere Freude über ein I-phone Noch rechtzeitig vor Antritt des Frankreichurlaubs kam die neue UMTS-Mobil-Karte von X-Mobile und das neue I-phone- auch über X-Mobile. Toll dachte sich der selbständige Robin K.(im Folgenden R) Im Urlaub war er jetzt -dachte er sich- für wichtige Kunden erreichbar und konnte selbst kommunizieren: schnell, komfortabel und preisgünstig. Die Mobilkarte war ein Sonderangebot. Für den Fall der Einsetzung der Karte war ein fester Preis versprochen: 5 Euro pro Tag. Nicht billig aber eindeutig.Dafür sollten alle Datentrasfermengen frei sein. Auch so: Dass R ins Ausland fährt, hat er seinem Mobile-Vertreter vor Bestellung mitgeteilt. In Frankreich angekommen, wurde von R das I-phone ausgepackt und versucht, die Funktionen zu testen. An Anleitungen für das I-phone gab es "Tipps und Tricks" und einige Benutzerhinweise, z.B dass das Handy nicht in die Microwelle gelegt werden darf. Nichts gedoch, wie man ein Reset macht oder was man tut, wenn der Bildschirm schwar und hell ist oder über Details, ob das Gerät einen oder zwei Lautsprecher hat usw. Es musste aber doch im Internet ein vollständiges Benutzerhandbuch geben? Gefehlt ! Hinweise von einem Benutzer-Handbuch gab es auf den angegebenen Internetseiten zwar schon. Zu Öffnen oder gar Herunterzuladen war es aber nicht ( Stand Ende Juli 2008). R testete das I-phone dann mit den ausgehändigten (wenigen) Tipps und Tricks. Plötzlich wurde der Bildschirm ganz hell. Nur noch hell. Keine Möglichkeit irgendeine Funktion zu wählen oder irgendetwas zu aktivieren. Lange Versuche etwas zu richten scheiterten. Neue Technik im Urlaub und nichts geht. Entnervt informierte R sein Büro und bat, nach einem Handbuch zu recherchieren. Das war gar nicht so einfach. Erst der Vertreter von X-Mobile war dann so nett und hat aus seinem Urlaub das Handbuch ans Büro des R gemailt., die es an R weiterleiteten. Wie sich später herausstellte: ein teueres Handbuch. Das Laden dauerte trotz UMTS Karte lange- da das komplette Handbuch umfänglich war und eine schnelle Verbindung dort in Frankreich ohnehin nicht möglich war. Das I-phone konnte nach Durchsicht des Handbuchs in einigen Minuten wieder aktiviert werden. Wer kommt schon auf die Idee, dass die Menuetaste und die Stand-by Taste gleichzeitig mindestens 10 Sekunden gedrückt werden müssen, um alles zurückzusetzen? Jetzt konnte endlich das I-phone genutzt werden. Telefonieren ist im Ausland teuer. Das weiss man. Also wurde der I-phone nicht für eigene Telefonate genutzt. Um das I-phone jedoch mit seinen weitern Vorzügen nutzen zu können wurde die Kamera häufig eingesetzt und auch einige Musiktitel heruntergeladen. Dazu nutzte R. den I-tune-store von apple, in dem man Musik- oder Videotitel kaufen und herunterladen kann. Einige Stücke kosteten 99 Cent, einige 1,99 Euro. R lud sie über seine Mobile Karte vom I-Tunes-store. 8 Musiktitel wurden bezahlt und heruntergeladen. Ferner noch ein Musikvideo von Paul Pott. Das Laden hat schon etwas Zeit in Anspruch genommen. Es war aber klar, dass die Kartennutzung betragmäßig begrenzt ist. Hinweise auf erhebliche zusätzliche Roaminggebühren oder GPRS-Gebühren erhielt R bei seiner Mobilkarte nicht. Was soll auch für das Laden eines Handbuchs und von 8 Muskititeln an zusätzlichen Kosten entstehen? Die Rechnung kam dann eine Woche nach dem Ende des Urlaubs. 1241,32 Euro. Eintausendzweihundereinundvierzig Euro für ein i-phone-Handbuch, 8 Musiktitel und ein Paul Pott-Video. Der Rechnung wurde sofort widersprochen. Ferner wurde ein Anwalt eingeschaltet. Was der Rechnungsaussteller von den Einwendungen hält, wird sich zeigen. Derzeit laufen noch Recherchen über weitere Fälle von Opfern und über die aktutelle Rechtsprechung. Wir werden weiter berichten. Ähnliche Berichte: 3500 Euro für einen Tag UMTS Surfen in Spielel onliine unter http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil Stichwort: Tarifabzocke und: Unfaire Machenschaften, Traumatische Summen von Christian Stöcker in Spiegel online am 19. Oktober 2006 insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt
 
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