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27.09.2008 Europäische Gesellschaft (Europa-AG) als Alternative?
Information Europäische Gesellschaft (Europa-AG) als Alternative?

Die Europa-AG (Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea - SE) ist eine Rechtsform für ein Unternehmen, das in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig ist oder tätig werden will. Sie erleichtert den internationalen Geschäftsverkehr. Vor der Reform des GmbH-Rechts mussten in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden. Durch die in der Europa AG vereinigten Unternehmensteile ist ein einheitliches rechtliches Gebilde vorhanden. Die Europa AG wird durch den Zusatz „SE“ gekennzeichnet.

Zur Gründung

Die Gründung einer Europa AG ist seit dem 08.10.2004 möglich. Das deutsche Einführungsgesetz (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Der Sitz der Europa AG ist in Deutschland, wenn die Hauptverwaltung in Deutschland ist. Die Europa AG mit Sitz in Deutschland wird im Handelsregister eingetragen.

Zu den Rechtsgrundlagen der Europa-AG

1. Es gilt vorrangig die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft, Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001: ABIEG Nr. L 294 v. 10.11.2001.
2. Ergänzend gilt das nationale Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG)(Artikelgesetz aus zwei Teilen: SE-Ausführungsgesetz (SEAG) SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)).
3. Für alle nicht ausdrücklich geregelten Situationen bleiben die allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzbuchs(AktG) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) anwendbar.
4. Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) setzt außerdem die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Rechte der Arbeitnehmer der Europa AG, Nr. 2001/86/EG v. 8.10.2001: ABIEG Nr. L 294 v. 10.11.2001, in deutsches Recht um.

Weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an uns!
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
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