Risikomanagement / Haftungsprivilegierung des Geschäftsführers / GmbHG § 43 Abs. 2
Eine Haftungsprivilegierung eines Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens setzt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2008 voraus, dass das unternehmerische Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht.
Das erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt.
Wir stehen als Fachanwälte und Informationsquelle gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
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