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01.12.2005 |
§ 304 InsO / Geschäftsführender Gesellschafter und Forderungen der Sozialversicherungsträger ua. |
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Der geschäftsführende Alleingesellschafter der GmbH übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.
Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, die gegen den Schuldner als ehemaligen geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH nach Grundsätzen der Durchgriffhaftung geltend gemacht werden, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 304 InsO.
BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 55/04 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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