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26.11.2009 |
Quelle / Insolvenzverwalter zeigt Masseunzulänglichkeit an |
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Der Insolvenzverwalter der Quelle, Karl Hubert Görg, hat am 29.11.2009 Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit hat Folgen für die Lieferanten und Kunden. Die Verfahrenskosten ( Vergütung des Verwalters und Gerichtskosten) haben jetzt ersten Rang. Alle aus Geschäften mit dem Insolvenzverwalter resultierenden Forderungen fallen in den zweiten Rang zurück. Die vollständige Erfüllung der Forderungen ist fraglich. Quelle hat einen Ausverkauf von 18 Millionen Artikeln durchgeführt. Am 30. November wurde der Verkauf auf der Internetseite des Versandhauses eingestellt. In den Quelle-Technik-Centern sollen bis Mitte Dezember 2009 mehrere zehntausend Elektrogeräte verkauft werden. Für die weitere Abwicklung des Unternehmens wurden rund 3000 Mitarbeiter benötigt. Eine Haftung des Insolvenzverwalters für offene Masseverbindlichkeiten besteht nicht, wenn der Insolvenzverwalter eine ordnungsgemäße Ertrags- und Liquiditätsplanung hatte und der Ausfall nicht absehbar war, vgl. Beitrag: Haftung des Insolvenzverwalters für offene Masseforderungen. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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