insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
16.09.2022 Immer mehr Unternehmen in der Krise. Tipps zur Krisenvermeidung und Existenzsicherung
Information Die Zahl der sächsischen Betriebe mit offenen Rechnungen steigt schnell- es ist ein Indiz für eine steigende Insolvenzgefahr, vgl. Sächsische Zeitung vom 16.9.2022 S. 19. Nachdem die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland jahrlang zurückgegangen war - in der Pandemie auf Grund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sogar auf ein 30 Jahres-Tief - sehen einige Experten jetzt eine Trendwende - andere sogar eine Insolvenzwelle voraus. Ein Hoch an Insolvenzzahlen gab es zur Finanzkrise in 2008. 

Im Handwerk und bei kleinen und mittelständischen Firmen geht in der Energiekrise die Angst um.
Vielen Betrieben droht der "stille Heimgang" oder eine Insolvenz, wenn man sich nicht vorsieht.
  • Auftragsakquise und  Vertragsanbahnung 
Schon die Auftragsakquise und Vertragsanbahnung ist von entscheidender Bedeutung: rechnet sich der Auftrag?  Ist die Zahlung gesichert oder der Ausfall?

Tipp 1: Handelsregisterauszug, Bonitäts- und Bankauskunft einholen. Nach Referenzobjekten und ehemaligen Vertragspartnern fragen. Fragen stellen: ist die Finanzierung gesichert?
Durch wen? Ab einer bestimmten Auftragshöhe nachhaken und Stichkontrollen machen.
Zwei Stunden Recherche können hohe Ausfälle ersparen. Hände weg bei riskanten Aufträgen.
  • Vertragsgestaltung -und absicherung
Viele Handwerker oder Firmenchefs schließen Verträge ab, die für sie ungünstige Klauseln enthalten oder wichtige Punkte gar nicht regeln. Nicht klar geregelt sind oft:
-Wer genau ist Auftraggeber?
-Was genau sind die geforderten Leistungen und deren Leistungsbeschreibung?
-Was sind Zusatzleistungen und wie werden diese vergütet? 
-Wann erfolgen Abschlagszahlungen? 
-Wie lange ist der Preis des Angebots verbindlich? 
-Was passiert bei Preissteigerungen?
-Es fehlen wirksam vereinbarte Absicherungen wie Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt etc. 

Ein Unternehmen kann nicht monatelang mit auftragsbezogenen Einkäufen in Vorleistung gehen, um den vereinbarten Preis halten zu können. Nach dem Einkauf des Materials muss dieses zeitnah bezahlt werden. Das muss vertraglich geregelt werden. Wer dies als Geschäftsleiter/ Handwerker nicht macht, hat ein großes Risiko, wenn der Auftraggeber dann verspätet zahlt oder gar in die Insolvenz gerät. 

  
Tipp 2: Handwerker oder Geschäftsleiter sollten bei größeren Rechtsgeschäften Zeit und Geld beim Rechtsberater einsetzen und das Rechtsgeschäft/ Vertrag auf Risiken und Lücken durchsehen lassen. Man investiert auch beim Auto in Sicherheit. Wer sich anschnallt im Auto, hofft darauf, dass nichts passiert. Durch den Gurt werden die Chancen zum  Überleben aber entscheidend erhöht. So ist es auch beim guten Anwalt. Das kostet - hilft aber. Die Kosten sind im Verhältnis zum Nutzen gering.  
  • Auftragsdurchführung und Rechnungslegung
Bei der Auftragsdurchführung werden leider immer wieder Fehler gemacht.
Die Dokumentation ist nicht ausreichend: Wann wurde was, von wem gemacht?
Nachträge werden nicht vorher schriftlich fixiert und während der Ausführung auch nicht gegengezeichnet.  Aufmaße, Teilabnahmen und Endabnahmen sind mangelhaft.
Die spätere Durchsetzung solcher Ansprüche ist mit hohen Kosten und Ausfallrisiko verbunden.
Manche Handwerker und Geschäftsleiter schaffen es wegen Arbeitsüberlastung nicht, zeitnah Rechnung zu legen. So warten Sie oft lange auf den Lohn ihrer Arbeit und zahlen auf der Bank hohe Kontokorrentzinsen.

Tipp 3: Je mehr Sorgfalt und Zeit in die ordnungsgemäße Auftragdurchführung, Dokumentation und Rechnungslegung investiert wird,  umso weniger Zeit und Kosten müssen später bei der streitigen Durchsetzung der Forderung aufgewendet werden. Zeitnahe Abschlagsrechnungen schützen den Handwerker oder Geschäftsleiter vor Ausfällen.
  • Durchsetzung der Forderungen
Bei Zahlungsverzug des Schuldners im Hinblick auf gelegte Abschlagsrechnungen muss sofort reagiert werden und die Leistungen eingestellt werden. 
Es muss dann ein Zurückbehaltungsrecht und die Behinderung mangels Zahlung angezeigt werden. Hilfreich ist, beim Kunden nachzufragen und den Grund für die Zahlungsverzögerung zu erfragen. Dabei kann man auf seine Sonderrechte hinweisen.  

Bei offenen Schlussrechnungen ist schnelles Mahnen erforderlich und die schnelle gerichtliche Absicherung und Durchsetzung der Ansprüche. 
Wenn die Auftragsgestaltung- und durchführung mangelhaft ist, enden die Rechtsstreitigkeiten oft mit hohen Ausfällen. 

Tipp 4:  Zwei Stunden mehr in die Vertraganbahnung, -gestaltung, ordnungsgemäße Ausführung und Dokumentation investiert, spart zehn Stunden Zeit bei dem Versuch der Durchsetzung und die Chancen der erfolgreichen Realisierung steigen überproportional.
  • Mein Auftraggeber ist insolvent
Wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet, geben viele Handwerker und Geschäftsleiter zu schnell auf und kümmern sich nur noch halbherzig um die Forderungsrealisierung. Sie wollen nicht noch mehr Zeit und Geld in die verloren geglaubte Forderung investieren.

Tipp 5: Ich empfehle gerade im Insolvenzantragverfahren des Auftraggebers schnellstmöglich die Forderungen und die Sonderrechte (Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt etc) geltend zu machen,  Warenbestände  beim Kunden zu erfassen und dies zu dokumentieren. Ein schneller Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter schafft Aufklärung. Parallel dazu muss die Prüfung erfolgen, inwieweit der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch zahlungsfähig war, weil er dann auch aus unerlaubter Handlung persönlich haften würde für Ausfälle.
Die Rechte als Gläubiger im Insolvenzverfahren müssen konsequent genutzt werden - also hin zur Gläubigerversammlung und sich vom Verwalter berichten lassen (auch schriftlichen Bericht geben lassen !).
  • Absicherung Vermögen und Familie
Bei hohen Forderungsausfällen oder Schäden durch handwerkliche Fehler droht Handwerkern selbst die Insolvenz. Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen. Das Einfamilienhaus ist genauso betroffen wie die Kapitallebensversicherung.
Leider haften zahlreiche Ehefrauen von Handwerkern oder Unternehmern auch für Geschäftskredite persönlich oder mit Grundschulden auf ihrem Haus.   

Tipp 6: Sichern Sie ihre private Altersvorsorge. Prüfen Sie, ob nicht die Rechtsform der GmbH oder Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung eine bessere Absicherungsmöglichkeit eröffnet. 
Die Ehepartner sollten - wenn möglich - keine Bürgschaften oder Kreditverpflichtungen für das Geschäft übernehmen. 
  • Vermeidung Strafbarkeit und persönliche Haftung
a) Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug
Wählt der Handwerker/ Unternehmer zur Absicherung seines Privatvermögens für sein Geschäft die Rechtsform der GmbH, muss er aber die Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH kennen und beachten. Der GmbH - Geschäftsführer macht sich beispielsweise strafbar, wenn er bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht innerhalb der Drei-Wochenfrist den Insolvenzantrag stellt. Ferner würde der Geschäftsführer für Zahlungen nach Insolvenzreife persönlich haften.

Beim Handwerker als Einzelunternehmer gibt es diese Insolvenzanmeldepflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht. Der Handwerker darf also länger kämpfen, muss jedoch beachten, dass er keine Aufträge oder Bestellungen auslöst, die er später (bei Fälligkeit) nicht mehr bezahlen kann. Wenn er dies doch tut, stellt dies einen Eingehungsbetrug dar.  Wenn mehrere Fälle angezeigt werden,  kann dies zu hohen Strafen führen. 

b) Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)
Gerade die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge müssen pünktlich bezahlt werden, um strafbares Handeln zu vermeiden. Wenn diese Beiträge nicht pünktlich bezahlt werden, liegt eine Veruntreuung vor. Üblicherweise gibt es in Sachsen Strafen, die so berechnet werden:  pro Mitarbeiter, dessen SV Beiträge nicht oder nicht pünktlich bezahlt wurden pro Monat des Verzugs oder Ausfalls:  5 Tagessätze. Schon bei 5 Mitarbeitern kann also eine hohe Geldstrafe herauskommen.

c) Buchführungspflicht
Einige Handwerker/Unternehmer beachten nicht, dass sie auf Grund ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch buchführungspflichtig sind. Ein selbst gestricktes Buchführungsprogramm reicht dann nicht mehr aus. Es muss ein ordentliches Buchführungsprogramm vorhanden sein. Ferner kann der Handwerker dann nicht eine Einnahme- Überschussrechung machen, sondern muss Bilanzieren. Die Bilanz muss innerhalb der Frist, welche das Handelsgesetzbuch regelt, aufgestellt werden.

In der Praxis zeigen sich teils gravierende Defizite, welche zu steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen führen können. Besonders problematisch ist, dass im Falle einer Insolvenz eine nachfolgende Verurteilung wegen Verletzung der Buchführungspflicht dazu führt, dass der Handwerker kein Geschäftsführer mehr sein darf. Ferner kann eine Verurteilung zu einer Restschuldbefreiungsversagung führen.

Tipp 7: Informieren Sie sich in Fortbildungsveranstaltungen, z.B. der Handwerkskammer, über Haftungsrisiken und deren Vermeidung. Lassen Sie sich coachen und fragen qualifizierte Menschen um Rat.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Hermann Kulzer MBA
Rechtanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11