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16.03.2010 |
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer Vormerkung ohne Kaufpreiserstattung bei Rücktritt |
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Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels von dem Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von dem Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen.
BGH, Urteil vom 22.01.2009 IX ZR 66/07 ( OLG Hamburg) = NZI 2009, 235 = NJW 2009, 1414.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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