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08.11.2010 Gemeinnützige Stiftung: Gründung, Stiftungsarten, Einsatzmöglichkeiten, Aufsicht ua.
Information Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich an einer lokalen Stiftungsinitiative beteiligen möchten, sind zu Beginn ihrer Arbeit noch nicht mit den Details der Stiftungsarbeit vertraut. Einer motivierten Gruppe von potenziellen Stiftern eröffnen sich unterschiedliche Möglichkeiten, die eigenen Ideen zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements in Form einer Stiftung umzusetzen 1. Warum eine gemeinnützige Stiftung gründen- was sind die Vorteile eine Stifung? a) Nachhaltigkeit Eine Stiftung ist die nachhaltigste Möglichkeit, einen gemeinnützigen Zweck langfristig zu verfolgen. In Deutschland stammen z. B. die ältesten bis heute existierenden Stiftungen aus dem 15. Jahrhundert (Sozialhäuser der Fuggerei in Augsburg). Eine Stiftung ist dadurch eine äußerst nachhaltige Organisationsform, die es auch noch in vielen Jahrzehnten, Jahrhunderten geben kann. b) Unabhängigkeit Die Stifter wollen unabhängig von kurzfristigen politischen Förderentscheidungen und wechselnder Spendenkonjunktur sein. c) Flexibilität Die Organisationsform der gemeinschaftlich errichteten Stiftungen hat sich bewährt, was vor allem an der institutionellen Offenheit der Rechtsform liegt: Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen können durch ihre Flexibilität bei den Zustiftungen – jeder kann auch mit kleineren Beträgen Stifter werden – nicht nur den Kreis der Stifter wesentlich erweitern, sondern auch in ihrer Arbeit viele unterschiedliche Zwecke verfolgen: • das Ehrenamt fördern • konkrete lokale Projekte unterstützen oder selbst durchführen. d) Mehr als Verein Eine Stiftung hat keine Mitglieder und es ist nur sehr schwer möglich, die einmal festgelegte Satzung mit den in ihr zur Förderung niedergeschriebenen Zwecken zu ändern. 2. Wie hoch ist das Stiftungskapital und was passiert mit dem Stiftungskapital? Anders wie die gesetzliche Regelung beim Mindestkapital der GmbH oder AG, gibt es für die Stiftung keine gesetzlichen Bestimmungen über die Höhe des Stiftungskapitals. Regelmäßig wird ein Beitrag von 50.000 Euro als erforderlich zur Errichtung einer selbständigen Stiftung angesehen. Dies hängt jedoch vom Stiftungszweck ab. Es gibt auch Fälle, in denen auf Grund des besonderen persönlichen Engagements ein Stiftungskapital im geringeren Rahmen anerkannt wurde. Unterhalb der Summe von 50.000 Euro besteht ferner die Möglichkeit einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfonds. Das Stiftungskapital muss in seiner Substanz erhalten bleiben. Grundsätzlich werden nur die Erträge des Kapitals und zusätzlich gesammelte Spenden für die Projekt- und Förderarbeit eingesetzt. 3. Wo bestehen Einsatzmöglichkeiten für Stiftungen- was ist Stiftungszweck? Suchen Sie, welcher Stiftungszweck ihnen besonders wichtig ist. Bürgerstiftungen legen den Zweck weit aus, eine Gemeinschaftsstiftung fördert einen speziellen Zweck. In nachfolgenden Bereichen sind Stiftungen möglich: * Bildung und Erziehung * Jugend- und Altenhilfe * Kunst und Kultur * Religion * Wissenschaft und Forschung * Tierschutz * Umwelt- und Naturschutz * Landschafts- und Denkmalschutz * traditionelles Brauchtum und Heimatpflege * Sport * öffentliches Gesundheitswesen * Völkerverständigung * allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens * mildtätige Zwecke * bürgerschaftliches Engagement 4. Welche Stiftungsarten gibt es? a) Gemeinschaftsstiftung Im Gegensatz zu den Stiftungen vermögender Einzelpersonen oder eines Unternehmens wird bei der Gemeinschaftsstiftung das Gründungskapital von einer Vielzahl von Stiftern, seltener Firmen oder Vereine, aufgebracht, die ihre Mittel für die gewählte gemeinsame Sache aufbringen. Ein Beispiel für eine Gemeinschaftsstiftung mit einem besonderen Anliegen ist die Stiftung zur Bewahrung der Natur in XY, die Maßnahmen zur Landschaftspflege durchführt. b) Bürgerstiftung Einsatz für die Menschen, für die Stadt, für die Zukunft, Gemeinsam für die Stadt (Bürgerstiftung Chemnitz) oder von Bürgern für Bürger (Bürgerstiftung ZwischenRAUM Jena Saale-Holzland) – dies sind Leitsprüche von Bürgerstiftungen, die seit 1996 in ganz Deutschland gegründet wurden. In vielen Regionen des Landes setzen sich Bürger engagiert und kreativ für die Belange ihrer Stadt, Gemeinde oder Region ein. Die Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung, die eine Vielzahl von Zwecken in einem geografisch begrenzten Raum verfolgt. c) Treuhandstiftung Verfügt eine Stiftungsinitiative oder eine bürgerschaftliche Bewegung noch nicht über die ausreichenden finanziellen und/oder infrastrukturellen Mittel, kann sie eine bereits bestehende Stiftung mit der treuhänderischen Verwaltung ihrer Gelder und der rechtlichen Vertretung nach außen beauftragen. So wurde z. B. die Bürgerstiftung zivita im Landkreis Löbau-Zittau 2004 als unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Dresden gegründet. 5. Wie erfolgt die Gründung einer Stiftung? Es müssen Entwürfe von Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung erstellt werden. Diese müssen mit der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden. Änderungsvorschläge müssen eingearbeitet werden. Danach ist ein Antrag auf Anerkennung mit dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung bei der Stiftungsaufsicht zu stellen. Die Stiftung wird mit dem Empfang der Anerkennungsurkunde rechtsfähig. Schließlich muss beim Finanzamt die vorläufige Freistellungsbescheinigung für die gemeinnützige Stiftung beantragt werden. 6. Wie erfolgt die Kontrolle bei Stiftungen und wer kontrolliert? Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist das Stiftungswesen in Deutschland streng kontrolliert: Zum einen von der Stiftungsaufsicht, die bei den Bundesländern angesiedelt ist, und zum anderen von den zuständigen Finanzämtern. Diese externe Kontrolle wird durch die stiftungsinterne ergänzt: Der Vorstand wird von einem weiteren Gremium, dem Stiftungsrat oder Kuratorium, kontrolliert. In vielen Bürgerstiftungen nehmen zusätzlich Stifterversammlungen eine beratende Funktion ein. 7. Wer ist die Aufsichtsbehörde In Sachsen? Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 | 01079 Dresden Telefon (0351) 564-3216 | Fax -3869 Stefan.Knoch@smi.sachsen.de Landesdirektion Chemnitz Altchemnitzer Straße 41 | 09120 Chemnitz Telefon (0371) 532-0 | Fax -1929 8. Fragen? Für Fragen zum Stiftungsrecht, zur Gründung einer Stiftung, Optimierung des Aufsichtsorgans und Haftung des Vorstands stehe ich gerne zur Verfügung. Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Berlin, Dresden kulzer@pkl.com 0351 8110233 insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, MBA Rechtsanwalt
 
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