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11.01.2011 Was passiert mit dem Haus bei Verbraucherinsolvenz?
Information 1. Darf der Treuhänder das Haus einfach verwerten? Nein: Ein Verwertungsrecht des Treuhänders besteht im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht- anders als im Regelinsolvenzverfahren, indem der Insolvenzverwalter ein Verwertungsrecht hat. Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht ein Treuhänder eingesetzt. Dieser hat ähnliche Aufgaben wie ein Insolvenzverwalter, sie sind jedoch eingeschränkt. Ziel des Gesetzgebers war es, das Verbraucherinsolvenzverfahren zu vereinfachen und die Verfahrenskosten gering zu halten. Die Gläubiger sollen selbst anfechten, wenn sie etwas Anfechtbares festgestellt haben und sollen selbst ihre Sicherheiten verwerten- hier das Grundstück. 2. Was macht die finanzierende Bank im Falle der Privatinsolvenz des Hauseigentümers? Gemäß § 313 Abs. 3 InsO sind zur Absonderung berechtigte Gläubiger (hier also die Bank) selbst zur Verwertung berechtigt. An den Treuhänder müssen bei einer Verwertung daher auch keine Kostenbeiträge gemäß § 170 ff InsO bezahlt werden. Die finanzierende Bank, die Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen hat, kann daher die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwerten oder die Zwangsverwaltung beantragen oder sich mit dem Schuldner verständigen. 3. Darf der Schuldner das Haus noch verkaufen? Solange kein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet ist, kann der Schuldner frei über sein Vermögen verfügen. Ohne Absprache mit der finanzierenden Bank, werden die Grundpfandrechte jedoch nicht gelöscht- das bedeutet dass das Haus mit den Grundpfandrechten belastet auf den Dritten übertragen werden muss. Dieser haftet für die Ansprüche der Bank nicht persönlich- aber das Grundstück bleibt belastet. Zu beachten ist jedoch, dass in der Krise kein Vermögen beseitegeschafft wird, da dies den Straftatbestand des Bankrotts erfüllen könnte. Das Haus darf daher nicht unter Wert verkauft werden z.B an ein Familienmitglied. Bei einer werterschöpfend belasteten Immobilie scheint eine Gläubigerbenachteilitung ausgeschlossen. Dies kann jedoch täuschen. Vor Verkauf sollte daher Rechtsrat eingeholt werden, damit nichts Strafbares gemacht wird. Auch das Thema Insolvenzanfechtung sollte beim Berater angesprochen werden- das heißt: ist das Rechtsgeschäft anfechtbar? 4. Was passiert wenn (nur) ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wird? a) der Schuldner kann weiterhin verfügen- auch wenn ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist. b) Gläubiger können im laufenden Versteigerungsvefahren noch Grundpfandrechte im Grundbuch eintragen lassen. Der Sinn solcher Eintragungen ist jedoch fraglich, da meist bereits vorrangige werterschöpfende Grundpfandrechte eingetragen sind, die aus dem Versteigerungserlös vorrangig befriedigt werden. Hier gilt die Rangfolge: wer zuerst kommt .... 5. Unsere Empfehlung? Das Zwangsversteigerungsrecht bietet einige Besonderheiten und Überraschungen. Daher ist eine Beratung bei qualifizierten Rechtsanwälten notwendig z.B. beim Erwerb aus der Versteigerung Wir beraten Sie zum Zwangsversteigerungsrecht gerne. Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Dresden Berlin 0351 8110233 kulzer@pkl.com insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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