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11.01.2011 |
Betrunken in die finanzielle Krise |
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Manche finanzielle Krisen oder Insolvenzen sind durch Unachtsamkeit mit Alkohol verursacht.
Die Komplexität der Folgen wird oft völlig unterschätzt.
Die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes im Straßenverkehr kann existenzielle Folgen haben.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung ist der Rechtsschutz weg.
Die Haftpflichtversicherung nimmt den Versicherten in Regress.
Die Rechtsschutzversicherung macht Rückzahlungsansprüche gegen den Angeklagten wegen den bezahlten Auslagen und Gebühren geltend.
Im Bußgeld/Strafverfahren droht eine hohe Geldbuße und ein Fahrverbot.
Wie kann diese Haftungskette durchbrochen werden?
Was kann der Strafverteidiger erreichen?
Keine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Gericht muss sich mit den kognitiven und voluntativen Vorsatzelementen auseinandersetzen. Diese sind nicht allein mit dem Ausmaß der Abstandsunterschreitung oder Alkoholisierung begründet.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt |
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