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10.06.2011 Ombudsmann in Sachen Korruptionsbekämpfung
Information

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Master of business (MBA) beschäftige ich mich seit Jahren mit der Organisationsentwicklung, Konflikt- und Krisenbewältigung und dem Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht.

Mobbingfälle mit hohen Schadensersatzforderungen, Korrupption ua. andere Wirtschaftsstraffälle sind Erscheinungen, die betroffene Firmen an den Rand der Existenz bringen können.

Voraussetzung einer erfolgreichen Korruptions- oder Mobbingbekämpfung ist die Kenntnis einschlägiger Fälle. Von außen sind Fälle meist nur mühsam aufzuklären. Oftmals ist man darauf angewiesen, Informationen von Insidern zu erhalten, die aus rechtlichen oder persönlichen Motiven entsprechende Informationen geben.

Eine vielfach bewährte Möglichkeit der Bekämpfung und Prävention ist der Einsatz eines Ombudsmannes.

Beim Ombudsmann handelt es sich um eine besonders bestellte Persönlichkeit, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht und hinsichtlich der Person seines Gesprächpartners auf Wunsch Verschwiegenheit gewährt. Der Ombudsmann nutzt sein aufgrund des Informantenkontakts gewonnenes Wissen zur Information der zuständigen Stellen, ohne gegenüber diesen die Identität seiner Kontaktperson zu enthüllen.

Ich bin in Dresden, Leipzig, Berlin ua. als Ombudsmann in Sachen Mobbingbekämpfung, Korruptionsprävention, Korruptionsbekämpfung für Unternehmen tätig.

Als Ombudsmann bin ich Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber auf verdächtige Sachverhalte und Gesetzesverstöße. Ich, meine Kollegen und Mitarbeiter unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung . Der Ombudsmann gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, nur dann weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis erklärt. Auf Wunsch bleiben Hinweisgeber anonym.

 

Checkliste und Merkblatt zur Korruptionsbekämpfung

 

Kontakt über Kulzer@pkl.com

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwalt
 
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