Schuldenbereinigungsplan - Verbraucherinsolvenzverfahren
Fragebogen - Schuldenbereinigungsplan
Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Vertrag zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Nach dem Willen des Gesetzgebers muß der Schuldner vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine gütliche Einigung mit seinen Gläubigern versuchen. Bereits vor der Antragsstellung muß der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorgenommen haben ( § 305 Abs.1 Nr.1 InsO ). Auch diese außergerichtliche Einigung ist ein Vertrag.
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