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Ziel des Insolvenzverfahrens |
Das wesentliche Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Vermögens des/der Schuldners/in. Die Verwertung hat unverzüglich nach der ersten Gläubigerversammlung zu erfolgen, soweit deren Beschlüsse nicht entgegenstehen. Die Haftungsverwirklichung kann durch Sanierung, Liquidation oder übertragende Sanierung auf einen anderen Rechtsträger erfolgen. Diese Alternativen sind gleichrangig. Die wesentlichen Aufgaben werden durch den Insolvenzverwalter als Herr des Verfahrens durchgeführt. |
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