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Bauinsolvenz |
In den letzten Jahren gab es spektakuläre Insovlenzverfahren im Baubereich, z.B. Philipp Holzmann AG, Walter Bau AG aus Augsburg, August Heine Baugesellschaft AG ua., vgl. Sladek/Heffner/Graf Brockdorff Insolvenzrecht 2013/2014 Aktuelle Schwerpunkte aus Gläubigersicht, Deutscher Sparkassenverlag 2013 S. 103 ff. Durch geringe Gewinnmargen, hohe Konkurrenz und geringere öffentliche Aufträge besteht weiterhin eine Gefahr für Unternehmen in der Baubranche. In der Krise und Insolvenz sind Besonderheiten zu beachten und idealerweise erfahrene Fachanwälte für Insolvenzrecht konsultieren. Folgende Besonderheiten müssen beachtet werden:
- Pauschalpreisvertrag und Abgrenzung zum Einheitspreisvertrag
- Einbeziehung VOB/B in den Vertrag
- Auswirkungen der Insolvenzeröffnung
- Beidseitig nicht erfüllte Verträge und Erfüllungwahl
- Aufforderung zur Erfüllungswahl § 103 Abs.2 InsO
- Rechtsfolgen der Erfüllungswahl
- Aufrechnungsverbot gemäß 96 Abs.1 Nr. 1 InsO
- Kündigung nach § 8 Abs.2 VOB/B
- Vertragsbeendigung
- Abgrenzung der Leistungen die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht worden sind
- Vorauszahlungen
- Erstellung der Schlussrechnung
- Gegenforderungen des Bestellers
- Vertragsstrafe
- Kettenverträge
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