|
Zuschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters |
- Aus- und Absonderungsrechte mit schwierigen Rechtsfragen (verlängerte EV ua.)
+ 50 %
- Auslandsvermögen
+ 25 %
- Altlasten
nach Aufwand des Verwalters + bis zu 50 %
- Arbeitsrechtliche Fragen
Insolvenzgeldbescheinigungen Insolvenzgeldvorfinanzierung Sozialauswahl Massenentlassungsanzeige Kündigungen Beschäftigungsgesellschaft Interessenausgleich Sozialplan + 25 bis 100 % Abschluss von Betriebsvereinbarung mehr als 100 Beschäftigte länger als 3 Monate + 44 %< 20 bis 100 Beschäftigte + 35 %
- Betriebsfortführung
Beispiel 1: mittleres Unternehmen über einen Zeitraum von 2,5 Monaten +50 % Beispiel 2: kleines Unternehmen mit 40 Arbeitnehmern für einen Zeitraum von 15 Monaten + 40 % Beispiel 3: mittleres Unternehmen nach § 267 HGB bis 1 Jahr + 75 Prozent; darüber hinaus je angefangenes weiteres Jahr + 50 %
- Führung von Tochterunternehmen + 30 bis 70 %
- Sanierungmaßnahmen
Erarbeitung Sanierungskonzept + 100 % Bemühungen um / Verhandlungen über übertragende Sanierung +ü 50 bis 100 % schwierige Verhandlungen mit Interessenten +25 Übertragende Sanierung + 50 bis 100 % schwierige Marktverhältnisses + 25 % Vielzahl von Interessenten +25 bis 40 % besondere Bemühungen um die Sanierung + 50 bis 100 %
- Gläubigerausschuss
Intensive Zusammenarbeit mit Gläubigerausschuss und erheblicher Abstimmungsbedarf + 25 %
- Insolvenzplan
Beispiel 1: Ausarbeitung eines Liquidationsplanes für ein mittleres Unternehmen + 100 bis 200 % Beispiel 2: Ausarbeitung eines umfangreichen Sanierungsplanes + 100 %
|
|
|