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Transparenzregister |
Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EUGeldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 beruht. Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person. |
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