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Insolvenzrecht A bis Z
Abberufung Geschäftsführer
Der BGH hat die Anforderungen präzisiert, unter denen ein Vorstandsmitglied auf der Grundlage eines vorherigen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung abberufen werden kann (§ 84 Abs. 3 Satz 2 Alt. 3 AktG). Den vorinstanzlichen Entscheidungen ist der BGH dabei nicht gefolgt.

Leitsätze: 
  1. Der Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, ist nicht schon dann offenbar unsachlich oder willkürlich, wenn sich die Gründe für den Vertrauensentzug als nicht zutreffend erweisen.
  2. Der Hauptversammlungsbeschluss, mit dem einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzogen wird, muss nicht begründet werden.
  3. Die Anhörung des Vorstandsmitglieds ist grundsätzlich keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerruf der Bestellung.


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