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Insolvenzrecht A bis Z
Planung
Planung ist ein bewußter geistiger Prozess, durch den zukünftiges Geschehen gestaltet werden soll. Über die gedankliche Vorwegnahme, das Durchdenken künftiger Handlungsmöglichkeiten, der sie begrenzenden Rahmenbedingungen, ihrer Wirkungen auf die eigenen Ziele und andere Größen will man Handlungsalternativen finden, analysieren und eine zielentsprechende auswählen(Küpper 2008, 105).

Pläne treffen (nach Deimel in Controlling) Aussagen in folgenden Bereichen:
  • Ziele
  • Prämissen ( Annahmen auf denen der Plan beruht)
  • Problemstellungen
  • Maßnahmen
  • Ressourcen
  • Termine und Verantwortliche der Planerfüllung
  • Ergebnisse.

Planungen gibt es in vielen Bereichen:

  • Strategische Planung - langfristige und grundsätzliche Planung
  • Taktische Planung - Mittelfristplanung - Erweiterung der Budgetplanung auf einen Planungszeitraum von drei bis fünf Jahren
  • Operative Planung / Zeitraum ca 1 Jahr, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz Liquiditätsrechnung, konkrete Produktionspläne
  • Kostenplanung

Im Rahmen der strategischen Planung muss man Meilensteine setzen. Diese sind wesentliche ergebnisorientierte Teilschritte bei der Umsetzung der Stratgie.

 


 

 



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