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Insolvenzrecht A bis Z
Mergers & Acquisitions
M&A ist ein Oberbegriff für Transaktionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Es gibt zwei Hauptformen der Übernahme eines Unternehmens:
  • Asset Deal und den
  • Share Deal.
Der Asset Deal bezeichnet eine Übernahmeform, bei der die Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils im Wege einer Einzelrechtsnachfolge auf den Käufer oder eine Gesellschaft des Käufers übergehen.  Es handelt sich um einen Kaufvertrag nach § 433 BGB mit einer dinglichen Übertragung.

Der Share Deal stellt einen Kauf von Geschäftsanteilen gemäß § 433, 453 BGB dar.

Der Unternehmenskauf verläuft in folgenden Phasen:
  • Transaktionsphase
  • Screenings und Selektionsphase
  • Kontaktphase
  • Vorvertragliche Phase (Verhandlungsaufnahme, Letter of intent)
  • Due Diligence
  • Bewertung (Ermittlung des Unternehmenswertes)
  • Verhandlungen und Vertragsgestaltung
  • Signing und Closing
  • Integrationsphase




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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11