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Unternehmenskauf
Der Unternehmenskauf verläuft in folgenden Phasen:
  • Transaktionsphase
  • Screenings und Selektionsphase
  • Kontaktphase
  • Vorvertragliche Phase (Verhandlungsaufnahme, Letter of intent)
  • Due Diligence
  • Bewertung (Ermittlung des Unternehmenswertes)
  • Verhandlungen und Vertragsgestaltung
  • Signing und Closing
  • Integrationsphase

 

Wir begleiten Sie kompetent und wissen worauf es ankommt.

 


17.11.2023 Unternehmenskauf: verschärfte Informations- und Aufklärungspflichten
Information

Der Sachverhalt in drei Sätzen war:

  • Eine Käuferin erwarb eine Immobilie in Hannover, ohne von den drohenden Sanierungskosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro vorher in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
  • Die Verkäuferin hatte kurz vor Vertragsabschluss ein Protokoll der Eigentümerversammlung, in der diese Sonderumlage besprochen wurde, in einen virtuellen Datenraum gestellt, ohne die Käuferin darauf hinzuweisen.
  • Die Käuferin erfuhr erst nach dem Kauf von dieser erheblichen finanziellen Belastung und forderte daraufhin Schadensersatz.

Der wesentliche Inhalt der Entscheidung war:

  • Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts Celle auf, das die Klage der Käuferin abgewiesen hatte, und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.
  • Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Verkäuferin die Käuferin ungefragt über die erheblichen Sanierungskosten hätte aufklären müssen, da diese zweifellos von erheblicher Bedeutung waren.
  • Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass die Möglichkeit für den Käufer, sich selbst Kenntnis von relevanten Informationen zu verschaffen, die Aufklärungspflicht des Verkäufers nicht grundsätzlich ausschließt, insbesondere wenn die Informationen in einem virtuellen Datenraum bereitgestellt werden.

Weitere Informationen zu diesem Fall erhalten Sie von mir.

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
18.09.2023 Pflichten zur Aufklärung bei Unternehmensverkauf und Immobilienverkauf
Information

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Mitte 2023 einen Fall zu entscheiden, bei dem eine große Immobilie verkauft wurde. In einem Datenroom wurden vom Verkäufer alle wesentlichen Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Eine wichtige Information wurde aber erst kurz vor dem Kauf eingestellt.

Ohne besonderen Hinweis und Aufklärung hätte der Verkäufer dies nicht tun dürfen, entschied der BGH.

Dieser Fall könnte Auswirkungen auf Unternehmensverkäufe haben. Es unterstreicht die Bedeutung der Offenlegung aller relevanten Informationen während der Verhandlungen und der Due Diligence.

Der BGH hat die Bedeutung der vollständigen und rechtzeitigen Offenlegung von Informationen hervorgehoben, die für die Kaufentscheidung wesentlich sein könnten. Wenn wichtige Informationen erst kurz vor Vertragsabschluss bereitgestellt werden, könnte dies als Versuch gewertet werden, den Käufer zu täuschen oder ihm relevante Informationen vorzuenthalten.

In Bezug auf Unternehmensverkäufe bedeutet dies, dass Verkäufer sicherstellen sollten, dass alle relevanten Informationen, insbesondere solche, die den Wert des Unternehmens erheblich beeinflussen könnten, rechtzeitig und vollständig offengelegt werden. Dies könnte auch bedeuten, dass Verkäufer aktiv auf neu hinzugefügte Informationen hinweisen müssen, insbesondere wenn diese Informationen kurz vor dem Abschluss des Verkaufs hinzugefügt werden.

Es ist immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen übertragen werden soll. 

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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