Die Forderungspfändung ist eine Zwangsvollstreckuntgsmaßnahme.
Möglich sind:
- Pfändung von Werklohnforderungen
Bei der Forderungspfändung werden Geldforderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten auf Antrag gepfändet.
Bei einer Forderungspfändung erlässt das Vollstreckungsgericht auf Gläubigerantrag einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Dieser muss dem sogenannten Drittschuldner zugestellt werden.
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