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Insolvenzrecht A bis Z
Mediation
Ein Mediationsverfahren kann nützlich sein bei Konflikten im Familienbereich, im Baurecht oder bei Wirtschaftskonflikten. Im Bereich des Familienrechts und des Baurechts ist die Mediation bereits an der Tagesordnung. Viele Parteien, die streiten, streben eine streitige Entscheidung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Sie hoffen auf eine schnelle und aus Ihrer Sicht günstige Entscheidung. Beides ist aber bei gerichtlichen Verfahren nicht gewährleistet. Der Streit kann Jahre dauern- er kann viel Geld kosten und er kann mit einem Urteil zu seinen Lasten ausgehen. Das Mediationsverfahren beinhaltet die Suche nach gegenseitigem Verständnis sowie nach Lösungen der oft sehr vielschichtigen Problemen in Verbindung mit der Suche nach einer nachhaltigen inneren Befriedigung des Parteien. § 1 Abs. 1 MediationsG von einem.... "vertraulichen und strukturierten Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben". Der Mediator, oft ein Anwalt, ist im Mediationsverfahren nicht zur Entscheidung berufen, vielmehr übt er eine Lotsenfunktion aus, durch die die Streitparteien zu einer eigenverantwortlichen und selbst gefundenen Lösung manövriert werden. Es kommen keine formaljuristischen Verfahrensarten zum Zuge. Beweise werden nicht erhoben. Am Ende steht kein Urteil, sondern der Abschluss einer Mediationsvereinbarung, die von beiden Seiten einvernehmlich gezeichnet wird. Stichpunktartig können folgende Vorteile einer Mediation gegenüber dem gerichtlichen Verfahren benannt werden: -Vertraulichkeit -Zufriedenheit -Schnelligkeit -Kostengünstigkeit Konfliktbezogenheit n einigen Fällen hat es sich bewährt, dass durch die Parteien ein Gutachten in Auftrag gegeben wird (Allparteiengutachten). Die Inhalte des Gutachtens werden dann zwischen den Streitparteien und dem Gutachter aus Anlass eines Mediationstermins (kritisch) diskutiert und das Ergebnis oft auch akzeptiert, viel häufiger als in Fällen der gerichtlichen Erledigung. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass die Streitbeilegung durch Mediation in vielen Fällen gegenüber der kontradiktorischen durch Urteil die optimalere Verfahrensweise darstellt. Ob der konkrete Fall für eine Mediation geeignet ist, ist allerdings vorher zu überprüfen. Sollten wir Ihr Interesse am Mediationsverfahren geweckt haben, so wenden Sie sich jederzeit gerne an mich: Hermann Kulzer Rechtsanwalt Mediator 0351/ 811ß233 Kulzer@pkl.com


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