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Zuschlag Vergütung Sanierungsmaßnahmen |
BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18
Wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenkreises in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig, ist der damit verbundene Mehraufwand im Rahmen eines Zuschlags zu vergüten.
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