insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Vorschuss Rechtsanwaltsgebühren
Der Vorschuss kann in Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr geltend gemacht werden. Möglich ist unter Umständen sogar ein Vorschuss auf eine zu erwartende Einigungsgebühr, und zwar dann, wenn Einigungsverhandlungen schweben oder aus anderen Gründen mit einer Einigung regelmäßig zu rechnen ist.



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11