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Insolvenzrecht A bis Z
Aufstellung Jahresabschluss / Pflicht
Gemäß § 264 HGB besteht für den gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft die Pflicht, einen Jahresabschluss nach § 242 HGB aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang besteht. 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11