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Girokonto |
Auch innerhalb der Insolvenz kann ein Girokonto eröffnet werden. |
02.04.2004 |
Einklagbarer Anspruch auf Girokonto bei Selbstverpflichtung der Bank |
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Bei einer Selbstverpflichtung eines Kreditinstituts, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabensbasis zu ermöglichen, gewährt dies dem Bankkunden einen unmittelbar einklagbaren Anspruch. Eine Jahre zurückliegende Kritik am Verhalten des Filialleiters begründet kein überwiegendes Interesse, die erneute Kontoeröffnung zu verweigern.
LG Berlin, Urt. v. 24.4.2003 -21 S 1/03 ( rechtskräftig ) in ZVI 1/2004 S. 21 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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