insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Anwalt/ Vergütungsanspruch/ Verjährung
Der Vergütungsanspruch des Anwalts verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. ...
Rechtskräftig titulierte Ansprüche verjähren erst in 30 Jahren (§ 197 BGB), ohne dass es allerdings deren gerichtlicher Festsetzung bedarf.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11