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Zahlungsverbot |
§ 64 GmbHG verbietet dem Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH oder nach Feststellung der Überschuldungen Zahlungen vorzunehmen.
Ausnahmen sind im Gesetz und der Rechtsprechung geregelt.
Fragen Sie uns, was Sie nicht mehr oder noch bezahlen dürfen.
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