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Zahlungsunfähigkeit Vermutung bei Zahlungseinstellung |
Die Zahlungsunfähigkeit wird vermutet bei Zahlungseinstellung, § 17 Abs.2 Satz 2 InsO. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, begründet dies auch für die Insolvenzanfechtung gemäß § 17 Abs.2 S.2 die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit, BGH Urt. V.6.12.2012 IX ZR- 3/12 ZVI 2013, 65.
Der Insolvenzverwalter muss Indizien für die Zahlungseinstellung darlegen und beweisen, BGH Urteil vom 26.1.2016 II ZR 394/13 ZIP 2016, 1119 Rdnr. 14. Der Geschäftsführer muss dann die Indizien der Zahlungseinstellung erschüttern oder die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit durch Nachweis der Zahlungsfähigkeit. Die pauschale unter SV-Beweis gestellte Behauptung des Geschäftsführers der Zahlungsfähigkeit genügt nicht, BGH Urteil vom 26.1.2016 II ZR 394/13 ZIP 2016, 1119 Rn. 30 ff.
Die Zahlungsunfähigkeit kann auch durch eine Liquiditätsbilanz nachgewiesen werden. In diese sind einzubeziehen:
- Aktiva I
- Passiva I
- Aktiva II
- Passiva II,
vgl. BGH Urteil vom 19.12.2017 II ZR 88/16 BGHZ 217, 129 rn. 17; BGHB Beschluss vom 24.11.2019 II ZR 248/17 |
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