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Eigenverwaltung/ Anordnung/ Kosten/ Vergleichsrechnung |
Die Vergleichsrechnung zwischen den Fortführungskosten in der (vorläufigen) Eigenverwaltung und im Regelinsolvenzverfahren - die Quadratur des Kreises?
ZInsO - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht Aufsätze Autoren: Robert Buchalik / Katrin Schröder / Hartmut IbershoffReferenz: ZInsO 2016, 1445 - 1456 (Ausgabe 29 v. 21.07.2016)
Gem. § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO setzt die Anordnung der Eigenverwaltung1 voraus, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Ein Nachteil für die Gläubiger wird regelmäßig angenommen, wenn die Kosten der Beratung des eigenverwaltenden Schuldners erheblich über den Kosten einer Regelinsolvenz liegen.
Daher verlangen die Gerichte für ihre Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung regelmäßig eine zumindest überschlägige Vergleichsrechnung zwischen den Kosten in der Eigenverwaltung und denjenigen einer Regelinsolvenz. |
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