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Insolvenzrecht A bis Z
Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen wegen Corona

Bund und Länder stellen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Landesförderbanken und die Bürgschaftsbanken den Unternehmen etablierte Instrumente zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, mit denen vorübergehende Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen überbrückt werden können. Diese Instrumente können rasch ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt werden, wenn der Bedarf steigt.

Sollten sächsische Unternehmen um Hilfe anfragen, stehen Fördermöglichkeiten (bspw. zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc.) zur Verfügung, um ggf. wegen Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11