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Ausgangssperre / corona / was gilt wo und wann ? |
Verboten sind.
- das Verlassen der eigenen Wohnung (Ausnahmen möglich)
- damit auch das Betreten von öffentlichen Straßen, Plätzen, Parks
- die Teilnahme an Versammlungen jeglicher Art
- Teamsportarten im Freien, etwa Fußball
Erlaubt sind demnach:
- Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellenbesuche, Bankbesuche
- die Fahrt zur Arbeit, wenn Homeoffice nicht möglich ist
- Sportarten im Freien, sofern man dabei allein ist
(Joggen, Walken, Skaten)
- Gassigehen mit dem Hund, so lange man in Wohnungsnähe bleibt
- Familienzusammenführungen
- Betreuung Hilfsbedürftiger
z.B. Ausgangssperre ab 21.3.2020 in BAYERN |
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