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Steuern Stundung und Corona
Vom Coronavirus direkt und indirekt betroffene Steuerpflichtige können  nach dem Erlass des Bundesfinanzministeriums bis Ende des Jahres 2020 "Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer stellen (BMF, Schreiben vom 19. März 2020, IV A 3 - S 0336/19/10007


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