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Insolvenzrecht A bis Z
Liquiditätsplanung in Zeiten von Corona
Liquiditätsplanung, -prüfung und  -dokumentation sind jetzt notwendig, um neue Liquidität rechtssicher zu erhalten und behalten zu dürfen und die persönliche Haftung und eine strafbare Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Es gibt zwar die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht- diese knüpft aber an mehrere Voraussetzungen. Daher müssen Sie mindestens zu drei Zeitpunkten die Liquidität exakt betrachten und dokumentieren: 
  • I. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 31.12.2019 
Sie dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig gewesen sein. 
Wenn sie zahlungsfähig(ZAHLUNGSFÄHIG !!) waren, wird vermutet, dass Sie bei Ausbruch der Corona-Krise durch diese Krise jetzt zahlungsunfähig geworden sind. 
  • II. Zahlungsfähigkeitsprüfung: per heute
Sie müssen per heute prüfen, ob Sie zahlungs(un)fähig sind. Dies setzt voraus: 
  1. Status per heute und 
  2. Betrachtung der nächsten drei Wochen 
    (neue liquide Mittel und neue fällige Verbindlichkeiten)
Wenn Sie in drei Wochen die festgestellte Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigt haben, sind Sie insolvenzrechtlich betrachtet zahlungsunfähig. 
  • III. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 30.09.2020

09.12.2020 < Liquiditätsprüfung und Liquiditätsplanung mit uns und LIQUITOOL
Information

Wir haben ein Tool für die Liquiditätsprüfung und -planung:
Liquitool.net - Insolvenzreife prüfen - Liquiditätsplanung ·www.liquitool.net/ 
Vermeiden Sie die persönliche Haftung und strafbares Handeln wegen Insolvenzverschleppung.

Liquiditätsplanung und Liquiditätsprüfung sind notwendig, um

  • neue Geschäfte sicher machen zu können 
  • ohne das Risiko, sich wegen Eingehungsbetrugs strafbar zu machen
  • und ohne Risiko, die Insolvenz zu verschleppen (bei GmbH, UG, AG) und 
  • ohne persönliche Haftung des Geschäftsführers (bei GmbH, UG, AG).

Es gab zwar die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht -diese knüpfte aber an mehrere Voraussetzungen. Daher müssen Sie mindestens zu drei Zeitpunkten die Liquidität prüfen(lassen)und dokumentieren:

  • I. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 31.12.2019 

Sie dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig gewesen sein.
Wenn sie zahlungsfähig  waren, wird vermutet, dass Sie bei Ausbruch der Corona-Krise durch diese Krise jetzt zahlungsunfähig geworden sind.

  • II. Zahlungsfähigkeitsprüfung: per heute

Sie müssen per heute prüfen, ob Sie zahlungs(un)fähig sind. Dies setzt voraus: 

  1. Status per heute und 
  2. Betrachtung der nächsten drei Wochen
    (neue liquide Mittel und neue fällige Verbindlichkeiten)

Wenn Sie in drei Wochen die festgestellte Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigt haben, sind Sie insolvenzrechtlich betrachtet zahlungsunfähig.

  • III. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 30.09.2020/31.3.2021

Das Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, das im März 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass zum 30.09.2020 die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt sein musste. Sie müssen also prüfen/prüfen lassen, dass die per heute eingetretene Zahlungsunfähigkeit am 30.09. 2020 wieder beseitigt ist. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, dann müssen Sie nicht die Insolvenz einleiten und machen sich also nicht strafbar wegen Insolvenzverschleppung. Wenn Sie dies bis 30.09.2020 nicht plausibel darstellen können, müssen Sie die Insolvenz einleiten, wenn Sie keine Haftung und Strafe riskieren wollen. Der Gesetzgeber hatte eine Verlängerung über den 30.09.2020 hinaus bis 31.3.2021 vorgesehen. Für die Zahlungsunfähigkeit wurde allerdings nichts verlängert.Es gilt: 30.09.2020.

Wir haben für die Liquiditiätsprüfung speziell ein Schnellprüfungsverfahren mit Excel-Tool entwickelt, das Sie selbstständig bearbeiten können und/oder mit unserer Hilfe.

Wir beraten und begleiten Sie gerne.
Welche Tools haben wir für Sie?

  • Tool 1. Es zeigt nur drei Zeitpunkte an (per 31.12.2019; per 30.09.2020; per Heute). 
  • Tool 2 ergänzt Tool 1 um die einzelnen Monate und danach, damit die Liquidität bis dahin geplant werden kann. 
  • Tool 3 enthält eine Controllingmöglichkeit mit einem Soll/Ist-Vergleich der Planungswerte in den Monaten bis 30.09.2020 und darüber hinaus und die Ergänzung, wie sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen auswirken. 

Liquiditätsprüfung und -planungen sind notwendig.

  • Planen-Prüfen-Vorsorgen-Vermeidung von Strafbarkeit  und Haftung.


Hermann Kulzer 
Master of business and administration(EHS Dresden)
Unternehmensberater
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtWirtschaftsmediator (DIU Dresden)

Kulzer@pkl.com
0351 8110233 



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Verfasser: Hermann Kulzer MBA

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