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Insolvenzrecht A bis Z
Altlasten
Die Altlastenproblematik stellt sich auch im Insolvenzrecht, wenn der Insolvenzverwalter damit konfrontiert wird, daß zur Insolvenzmasse umweltgefährdende Abfälle oder kontaminierte Grundstücke gehören. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert nichts an der Geltung des Umweltsrechts und des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts, wenn der Insolvenzverwalter den schuldnerischen Betrieb fortführt.

15.11.2004 Haftung für Altlasten im Insolvenzverfahren
Information Altlasten und die Kosten ihrer Beseitigung führen gerade in der Insolvenz zu erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Problemen, die ein Zusammenwirken von Experten verschiedener Fachgebiete voraussetzen.
1. Was sind Altlasten?
2. Welches Gesetz findet bei Altlasten Anwendung?
3. Wie sind die Voraussetzungen für eine Haftung?
4. Wann haftet der Insolvenzverwalter?   Ansehen
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
15.11.2004 Freigabe bei Altlasten
Information

BVerwG 7 C 22.03 – Urteil vom 23. September 2004:

Hat der Insolvenzverwalter ein zur Insolvenzmasse gehörendes, schadstoffbelastetes Grundstück freigegeben, also aus der Insolvenzmasse entlassen, kann er nicht zur Sanierung des Grundstücks nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz herangezogen werden.

 

Steht dem Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse zu und übt er daher die tatsächliche Gewalt über die schadstoffbelasteten Grundstücke aus, kann er grundsätzlich zur Sanierung dieser herangezogen werden.

Mit der Freigabe des Grundstücks entfällt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und somit kann der Insolvenzverwalter nicht mehr nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes zur Gefahrenabwehr verpflichtet werden.

Der Ansicht des Verwaltungsgerichts, welches davon ausgeht, dass die Freigabe wie eine Eigentumsaufgabe zu behandeln ist, bei welcher die Verantwortlichkeit trotz Aufgabe fortbestehe und die Sanierungspflicht somit nicht entfalle, tritt das Bundesverwaltungsgericht entgegen.

Zunächst wird der Kreis der Verantwortlichen im Bundes-Bodenschutzgesetz abschließend geregelt und außerdem komme die Freigabe in ihrer Wirkung der Eigentumsaufgabe nicht gleich.

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
18.08.2003 Altlastenbeseitigung in der Insolvenz
Information
Bedeutsam für das eröffnete Verfahren ist ein Urteil des BGH, in dem es vor allem um die insolvenzrechtliche Behandlung von Altlastenbeseitigungsansprüchen geht.
Im Unterschied zur Rechtsprechung der BVerwG  kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Beseitigung eines fremden, die Masse störenden Gebäudes von einem  Grundstück der Masse nicht als Masseforderung geltend  gemacht werden können.
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Verfasser: Rechtsanwältin Kirsten Hahn

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